| Rechtsanwalt
Sturm
Pressemitteilung, 21.01.04
Zeigt der Polizeistaat seine Zähne ?
2,50 € kostet der ermäßigte Eintritt in das
Arnhold-Bad in Dresden.
Wegen dieser 2,50 € veranstaltete das Staatsschutzdezernat
der Dresdener Polizei eine der größten Polizeiaktionen
der letzten Woche, Hintergrund sind Ermittlungsverfahren der
Polizei wegen des Verdachts des Hausfriedensbruchs, § 123
StGB (Strafrahmen Geldstrafe bis zu einem Jahr) wegen einer
Aktion der Kampagne „Dresden Umsonst“ im Sommer
2003.
Um auf die soziale Schieflage bei der Anhebung der städtischen
Gebühren hinzuweisen hatten verschiedene Mitglieder das
Schwimmbad aufgesucht ohne dafür Eintritt zu bezahlen.
Im Dezember 2003 erhielten einige Personen dann Vorladungen
zur erkennungsdienstlichen Behandlung am 13.Januar 2004. Gegen
diese Vorladungen ging unsere Kanzlei vor, eine differenzierte
Begründung
sollte nach einer Einsicht in die staatsanwaltschaftliche Akte
erfolgen. Diese Akteneinsicht verweigerte die Staatsanwaltschaft
aus hiesiger Sicht zu Unrecht. Gleichzeitig war mitgeteilt worden,
das vor einer gerichtlichen Entscheidung von einer Nichtdurchführung
der Maßnahme ausgegangen wird. Der Kollege Franek, der
eine weitere Mitbeschuldigte vertritt hatte ausdrücklich
mitgeteilt, das bei einer richterlichen
Anordnung die Mandantin der Aufforderung freiwillig nachkommt
Zwischenzeitlich ließ der Ermittlungsrichter des Amtsgerichts
die Erkennungsdienstliche Behandlung wohl zu.
Rechtswidrigerweise (entgegen § 33 StPO) unterblieb eine
Zustellung der Entscheidung mit der Möglichkeit einer Beschwerde
zum Landgericht und die Verhaftungsaktion nahm ihren Anfang.
Von einem Zeitdruck kann überhaupt keine Rede sein, nachdem
die Verfahren seit Monaten vor sich hindümpeln. Es ging
einzig und allein um die Schaffung vollendeter Tatsachen.
Im Zusammenhang mit den Vorführungen
kam es dann zu weiteren rechtswidrigen, nicht tolerablen Maßnahmen
der Polizei. Teilweise wurden Personen gefesselt, obwohl die
Personen allesamt mitgeteilt hatten den Anordnungen freiwillig
zu folgen. Genausowenig zulässig war das Einsperren in
den Polizeigewahrsam, da keinerlei Anhaltspunkte dafür
vorhanden waren, das die Mandanten sich nicht fügen
würden.
Es hat mit einem Rechtsstaat nichts mehr zu tun, wenn der Versuch
des Erlangens gerichtlichen Rechtsschutzes mit Verhaftung „belohnt“
wird. Wenn dann noch Eltern bedroht werden, das sie den gegenwärtigen
Aufenthaltsort ihres Sohnes angeben, ohne das sie dazu verpflichtet
wären, paßt dies ins Bild. Auch worin die Notwendigkeit
der Personalienfeststellung von Mitbewohnern besteht ist völlig
unerklärlich.Die Durchführung der erkennungsdienstlichen
Behandlung ist auch gänzlich
sinnlos, da im Verfahren keine Fingerabdruckspuren gesichert
wurden und
Lichtbilder über § 2 PaßG im Wege der Amtshilfe
von der Meldebehörde zu
erlangen gewesen wären.
Wir werden gegen diese Willküraktion mit allen erdenklichen
rechtlichen
Mitteln vorgehen.
Sturm, Rechtsanwalt
up
Watch the Police
Presseinformation, 22.01.04
In einer groß angelegten Polizeiaktion wurden am Morgen
des 21. Januar 2004 mehrere Wohnungen durchsucht und 12 vom
Staatsschutz als links eingestufte Personen festgenommen, um
eine Erkennungsdienstliche Behandlung durchzuführen. Ihnen
wird, wie den uns vorliegenden Vorladungen zu entnehmen ist,
teils Hausfriedensbruch, teils Sachbeschädigung vorgeworfen.
Die betroffenen Personen hatten zuvor gegen die Anordnung der
erkennungsdienstlichen Behandlung Rechtsmittel eingelegt. Eine
Entscheidung darüber wurde ihnen bzw. ihren Verteidigern
nicht mitgeteilt.
Das Vorgehen ist nicht nur hinsichtlich der durchgeführten
Zwangsmaßnahmen unverhältnismäßig. Auch
der Umfang der Ermittlungen im Zusammenhang von Bagatellstraftaten
sowie der diffuse Kreis der Beschuldigten lässt den Schluss
zu, dass der Staatsschutz über seine eigentliche Aufgabe
der Aufklärung von Straftaten hinaus ganz allgemein Daten
von bestimmten Personenkreisen erheben will. Für diesen
Schluss spricht auch, dass es sich bei der angeblichen Sachbeschädigung
und dem vorgeworfenen Hausfriedensbruch um zwei gänzlich
unterschiedliche Verfahren handelt, die Zwangsmaßnahmen
jedoch in einer konzertierten Aktion durchgeführt wurden.
Zudem ist nicht ersichtlich, inwiefern die erhobenen Daten zur
Aufklärung der angeblichen Straftaten erforderlich und
geeignet sind.
Ebenfalls in das Bild gruppenorientierter Ermittlungen reiht
sich ein die Erhebung personenbezogener Daten Nichtbeschuldigter,
die an den Wohnorten Betroffener angetroffen wurden.
„watch the police“ sieht diese Vorgehensweise als
nicht vereinbar mit Grundsätzen einer rechtsstaatlichen
Polizeiarbeit. Gerade im Bereich des Politischen sollte Polizeiarbeit
streng auf die Verfolgung konkreter Straftaten beschränkt
bleiben. „watch the police“ empfiehlt den Betroffenen,
sich beim Sächsischen Datenschutzbeauftragten zu beschweren.
Mit freundlichen Grüßen
Detlef Olm, Pressesprecher
up
RM16
Pressemitteilung Dresden, 22.01.2004
Es ist kein Geheimnis, dass in dem Wohn- und Kulturprojekt
RM16 Menschen wohnen die in unterschiedlichen Bereichen kulturell
und politisch aktiv sind. Selbstverständlich positioniert
sich das Projekt als ganzes für nichtrechte Kultur und
gewährt Neonazis keinen Einlass. Dies scheint der Polizei
Grund genug zu sein, jeglichen zivilisierten Umgang zu vergessen.
Am Mittwoch, den 21.01 um 9.45h hatten die meisten BewohnerInnen
das Haus bereits verlassen, einige schliefen noch und eine Person
saß in der Küche und trank Tee. Ohne zuvor zu klingeln
oder auf sonstige Weise Einlass zu begehren brach die Polizei
die Haustür offensichtlich mit einem Brecheisen auf und
stürmte daraufhin mit einem Grossaufgebot von behelmten
und gepanzerten Polizisten, sowie mehreren Zivilbeamten ins
Haus.
Ohne Begründung wurden Personen in ihren Zimmern festgehalten
und die Kontaktaufnahme der BewohnerInnen unter einander unter
Androhung von Gewalt verhindert. Auch der Versuch, einen Rechtsanwalt
zu informieren, wurde mit dem Entreißen des Telefons beantwortet.
Die Leute, die sich einer Erkennungsdienstlichen Behandlung
unterziehen sollten, wurden mit massiver Gewalt aus dem Haus
gezerrt. Während des Aufenthaltes der Polizei kam es noch
zu weiteren brutalen Übergriffen und rechtswidrige Handlungen.
Es wurden Daten von Nichtbeschuldigten aufgenommen, sämtliche
Räume wurden abgefilmt, es wurde verweigert einer nicht
deutsch sprechenden Person irgendwelche Informationen wenigstens
auf Englisch zu übersetzten. Eine Person wurde von 8 Polizeibeamten
in einen 6 Quadratmeter großen Raum gedrängt und,
warum auch immer, eine Kamera auf sie gerichtet. Als diese sich
wegdrehte, packte ein Beamter sie an der Gurgel um, sie erneut
in Richtung Kamera zu drehen. Begleitet war das Ganze von andauernden
Beleidigungen. Die Aktion war so offensichtlich überzogen,
dass einige Schüler der angrenzenden Schule sich mit einem
selbstgemalten Plakat „Scheiß Bullen“ solidarisierten.
Nachdem die Festgenommen nach ca. 5 Stunden wieder auf freiem
Fuß gesetzt wurden konnten wir folgende Bilanz ziehen:
mehrere Hämatome, ein geprelltes Handgelenk, Schürfwunden
ein Sachschaden an der Haustür, der den der vorgeworfenen
Sachbeschädigung erheblich übersteigt. Und das für
Daten, die die Polizei schon seit Jahren gespeichert hat.
Projekt RM16
Kontakt: 0351 - 85 84 522
up
Dresdner
Staatsschutz ermittelt gegen DRESDEN.UMSONST.
Sozialer Protest wird
kriminalisiert!
Heute morgen wurden drei des schweren Hausfriedenbruchs
Beschuldigte von Polizeibeamten zuhause aufgesucht und unter
Zwang zur erkennungsdienstlichen Behandlung abgeführt.
Seit einigen Monaten ermittelt der Dresdner Staatsschutz wegen
schweren Hausfriedensbruchs gegen die Kampagne DRESDEN.UMSONST,
die sich mit künstlerischen Ausdrucks- und Interventionsformen
gegen räumliche und soziale Ausgrenzung wendet. Heute morgen
wurden drei Beschuldigte von Polizeibeamten zuhause abgeholt
und unter Zwang zur erkennungsdienstlichen Behandlung auf die
Schießgasse verbracht. Damit erreicht eine massive Kriminalisierungskampagne
gegen sozialen Protest in Dresden einen weiteren Höhepunkt.
Angefangen hatte alles mit einer Aktion in der Altmarkt-Galerie,
die untersuchen sollte, inwieweit Handlungen, die im öffentlichen
Raum früher selbstverständlich waren, wie Tanzen,
Betteln, musizieren, Karten spielen, Auf-den-Boden-sitzen und
das Trinken von Alkohol, in angeblich multifunktionalen Einkaufszentren
noch möglich sind. Mit dieser Aktion sollte gegen die räumliche
Ausgrenzung von "abweichenden" Verhaltensweisen protestiert
werden.
Am 14. September gingen dann AktivistInnen der Kampagne DRESDEN.UMSONST
im städtischen Arnhold-Bad schwimmen. Mit Luftballons,
Handzetteln, Musik,UMSONST und ohne zu bezahlen. Ein paar Wochen
später fand eine weitere Aktion statt: BUS UND BAHN FREI.
Offen und in Gruppen wurde Straßenbahn gefahren. Nicht
schwarz, sondern UMSONST. Im November dann führte DRESDEN.UMSONST
einen szenischen Dialog im Theater Junge Generation vor ca.
350 Jugendlichen auf, in dem die Schließung von sozialen
und kulturellen Einrichtungen thematisiert wurde.
Die Kampagne DRESDEN.UMSONST will mit ihren symbolischen Aneignungen
deutlich machen, dass bestimmte soziale Bedürfnisse keinen
Luxus darstellen, der zur Disposition gestellt werden kann,
sondern zum Leben dazugehören.
DRESDEN.UMSONST will dabei neue Wege beschreiten, um politische
Inhalte mit künstlerischen Ausdrucksformen zu verbinden.
Diese Form des politischen Protestes wird jetzt kriminalisiert.
Nach der 15 minütigen Aktion "Heute FREIbaden"
wurden vier Personen von Polizeibeamten festgehalten, ihre Personalien
aufgenommen und Fotomaterial beschlagnahmt. Was sich anfangs
als polizeiliches Routinehandeln ausnahm, stellte sich im Nachhinein
als Ermittlungsmaßnahme der Abteilung des Staatsschutzes
der Dresdner Polizei dar. Und die wollen es ganz genau wissen.
Mittlerweile wird nicht nur gegen die vier Festgenommenen wegen
schweren Hausfriedensbruchs ein Verfahren geführt, sondern
auch gegen MitarbeiterInnen und KünstlerInnen des Kunstprojektes
DRESDENPostplatz. Ende des Jahres schickte der Staatsschutz
an alle Beschuldigten eine Vorladung zur Vernehmung heraus,
in der auch eine erkennungsdienstliche Behandlung angedroht
wurde, die das Anfertigen von Portraitfotos und die Abnahme
von Fingerabdrücken beinhaltet.
Die Ermittlungsmaßnahmen des Staatsschutzes machen aber
nicht bei den Beschuldigten halt, sondern erstrecken sich auf
alle und alles, was sie mit DRESDEN.UMSONST in Verbindung bringen.
So wurde die Kuratorin des Kunstprojektes DRESDENPostplatz,
die aus dem Schwimmbad als Journalistin berichtete, von Beamten
des Staatsschutzes über drei Stunden lang verhört.
Ebenso wurden an den Redakteur der Radiosendung, der über
die Aktion berichtete, und den Lizenznehmer des Veranstaltungs-
und Kunstsenders Zeugenvorladungen verschickt. Im Vorfeld wurde
bereits per Telefon damit gedroht, die Beschuldigten zuhause
aufzusuchen, um sie zwangsweise für eine erkennungsdienstliche
Behandlung vorzuführen. Heute morgen wurde mit einem massiven
Polizeiaufgebot die Drohung wahrgemacht.
Wir müssen zugeben, dass wir über den Umfang der
staatlichen Repression überrascht sind. Was sich anfangs
lediglich als eine Arbeitsbeschaffungsmaßnahme für
tätigkeitslose StaatsschützerInnen darstellte, entpuppt
sich als gezielte Kriminalisierung sozialen Protestes. Sie meinen
es wirklich ernst. Das bedeutet aber auch, dass wir mit unseren
Aktionen den Nagel auf den Kopf getroffen haben. Der Umfang
des Abbaus sozialer und kultureller Leistungen und die damit
verbundene Ausschließung von Teilen der Bevölkerung
macht sich nicht nur an der Gesundheitsreform, den Hartz- und
Rürup-Gesetzen deutlich, sondern auch
an dem geplanten Sparhaushalt der Stadt Dresden. Proteste dagegen
werden als so gefährlich angesehen, dass der STAATSSCHUTZ
ermittelt. Dabei stellen symbolische Aneignungen und temporäre
Besetzungen keinesfalls Interventionsformen dar, die ungewöhnlich
oder kriminell sind, sondern gehören schon immer zum Repertoire
politischen Protestes und künstlerischer Auseinandersetzung,
wie die derzeitigen Aktionen der Studierenden in Hamburg, Berlin
und Sachsen deutlich machen.
Besondere Brisanz erfahren die Ermittlungen des Dresdner Staatsschutzes
aber nicht nur dadurch, dass die Anfertigung von Lichtbildern
und die Abnahme von Fingerabdrücken als geeignete und verhältnismäßige
Maßnahmen wegen 15minütigen UMSONSTBadens angesehen
werden, sondern dass auch versucht wird, Journalistinnen und
Journalisten, die ihrer Berichtspflicht nachkommen, in die Nähe
von Mitwissern zu drängen. Oder wurde schon mal der Sendeleiter
des MDR von der Polizei vorgeladen, weil er von Besetzungsaktionen
Leipziger Studierender berichtet hat? Damit wird deutlich, dass
es nicht darum geht, Informationen für einen etwaigen Prozess
zu sammeln, sondern Menschen mit eigenen Ideen und ihr soziales
Umfeld auszuforschen.
Wir sehen diese Ermittlungen des Dresdner Staatsschutzes nicht
nur als Maßnahmen gegen DRESDEN.UMSONST, sondern gegen
alle, die sich gegen den zunehmenden Sozialabbau gewehrt haben
und auch weiterhin wehren wollen. Mit der Anfang des Jahres
in Kraft getretenen AGENDA 2010 und den anstehenden Kürzungen
im Kultur- und Sozialhaushalt der Stadt Dresden nehmen der Unmut
und die Unzufriedenheit weiter zu. Welcher Ausdrucks- und Interventionsformen
sich dabei bedient werden kann, ist noch offen. Wenn es dem
Dresdner Staatsschutz gelingt,symbolische Aneignungen zu kriminalisieren,
werden Formen zivilen Ungehorsams kaum noch möglich sein.
Es geht also nicht nur um DRESDEN.UMSONST, sondern um die Zukunft
des sozialen Protestes und Widerstandes und die möglichen
Formen politischer Auseinandersetzung. Daher rufen wir alle
auf, sich mit der Kampagne DRESDEN.UMSONST zu solidarisieren
und sich gegen die Kriminalisierung durch den Dresdner Staatsschutz
zu wenden.
dresden.umsonst@gmx.net
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