| PRESSEMITTEILUNG DER SOLIGRUPPE
Skandalöse Verurteilung von Antifaschistin
Nach zwei weiteren Prozesstagen kam das Verfahren gegen eine
Dresdner Antifaschistin heute mit einer skandalösen Verurteilung
zum Abschluss. Der Angeklagten wurde vorgewurfen Elli Doberstein,
bekannt als Co-Anmelderin des alljährlichen Naziaufmarsches
zum 13. Februar, am 16. Juni mit einer Eisenstange auf den Kopf
geschlagen zu haben. Sie wurde deshalb wegen schwerer Körperverletzung
angeklagt.
Der angebliche Tatvorwurf steht im Kontext einer Veranstaltung
der Bürger.Courage zum Thema "Strategie gegen Rechts"
in der Kunsthofpassage. Damals versuchte eine Gruppe von etwa
30 gewaltbereiten Nazis, mit dabei Elli Dobberstein, diese Veranstaltung
zu stören.
Der Verlauf des Prozesses war eine Farce. 6 ZeugInnen aus der
Dresdner Neonaziszene sagten gegen die Angeklagte aus. Hierbei
wurde mehr als deutlich, dass sich die ZeugInnen bei der Identifizierung
der Angeklagten abgesprochen hatten. Dies geht aus den stark divergierenden
Aussagen bei Polizei und Gericht hervor. Damalige Aussagen bei
der Polizei widersprachen eklatant den Aussagen in der Hauptverhandlung.
So meinte auch der Verteidige, dass es doch wohl eher ungewöhnlich
sei, dass sich die Aussagen nach so langer Zeit alle auf
eine Aussage annähern.
Es ist auf jeden Fall davon auszugehen, dass es sich hier um
eine gezielte politische Strategie handelt. Die Tatsache das Frau
Dobberstein eine Kopfverletzung erlitt, bezweifelte niemand, allerdings
stellen sich arge Zweifel ein, ob die Angeklagte die Schuldige
ist.
So ist die Antifaschistin schon seit einer Weile Gespräch
in Neonazikreisen. Sie und ihre Familie wurden schon mehrfach
bedroht und Diffamierungen über sie im Internet veröffentlicht.
An diesem politischen Hintergrund hatte allerdings weder die
Staatsanwaltschaft noch die Richterin Interesse. So wurden heute
alle Beweisanträge der Verteidigung, die diese Umstände
aufklären sollten, abgelehnt.
Anna-Marie Fischer von der Soligruppe meinte zudem: "Dieses
Urteil ist ein Skandal. Es machte den Eindruck als wollte die
Richterin den Prozess vom Tisch haben".
Dresden, 24.03.06
Soligruppe Dresden
PRESSEMITTEILUNG
DER SOLIGRUPPE
Verfahren gegen Antifaschist_innen eingestellt
Sehr geehrte Damen und Herren,
heute fand der erste Prozesstag gegen fünf Antifaschist_innen
am Amtsgericht Dresden wegen angeblicher Körperverletzungen
statt.
Hintergrund war die erste Montagsdemo Ende 2004, bei denen sich
Personen Neonazis in den Weg stellten. Sie wollten damit verhindern,
dass sie an der Demonstration teilnehmen um ihre rassistische,
antisemitische und menschenverachtende Propaganda zu verbreiten.
Siehe vorherige Pressemitteilung vom 9.03.06.
Die Anklage wurde bei drei Personen nach §153 wegen geringer
Schuld und bei zwei Personen gegen Auflagen eingestellt.
Diese Vorwürfe der angeblichen Körperverletzung stehen
in einer Reihe mit mehreren Anzeigen die Neonazis gegen Antifaschistinnen
gestellt haben.
Die Konsequenz für die Betroffenen war ein total überzogener
Polizeieinsatz mit Beteiligung des Staatsschutzes am 21.01.05.
Damals stürmten Polizeibeamte gleichzeitig mehrere Wohnungen,
brachen Türen auf und bedrohten Angehörige.
Schließlich wurden 8 Personen festgenommen und nach mehrstündigem
Gewahrsam erkennungsdienstlich behandelten.
Von den Anzeigen der Nazis ist nicht viel geblieben. Es gab nie
Verletzungen die nachgewiesen werden konnten bzw. Taten die Personen
explizit zugeschrieben werden konnte. Dafür bleiben die angezeigten
Personen auf ihren Anwaltskosten sitzen und die Neonazis tragen
ihre gesammelten Daten in ihre Kartei ein.
Warum nach bundesweiter Mobilisierung auf allen einschlägigen
Neonaziseiten heute niemand von ihnen erschienen ist, wissen wir
nicht. Platz war im Gerichtssaal sowieso keiner mehr, da mindestens
50 Unterstützer_innen ihre Solidarität mit den Angeklagten
zeigten.
Die Geldstrafen müssen an AMAL - Hilfe für Betroffene
Rechter Gewalt gezahlt werden und kommen somit den Opfern von
Neonazigewalt zu gute. Anna-Marie Fischer von der Soligruppe meint
dazu:"Damit rückt auch die Staatsanwaltschaft die Verdrehung
der Täterrolle etwas gerade."
Am Mittwoch, 15.03.06 wird um 8.45 Uhr der Prozess fortgesetzt.
Soligruppe für die Angeklagten
Dresden, 10.03.06
PRESSEMITTEILUNG
DER SOLIGRUPPE
Am Freitag, 10.03.2006, findet vor dem Amtsgericht Dresden ein
Prozess gegen fünf Antifaschist_innen statt. Hintergrund
des Prozesses sind angebliche Körperverletzungen im Zusammenhang
mit der ersten Montagsdemonstration und einer Veranstaltung in
der Kunsthofpassage in Dresden.
Bei beiden Ereignissen versuchten Neonazis mit Gewalt an den
Veranstaltungen teilzunehmen und diese zu dominieren. Das ist
Teil einer seit längeren angewandten sogenannten Wortergreifungsstrategie.
(1) Bei dieser versuchen Neonazis öffentliche Veranstaltungen
von zivilgesellschaftlichen Initiativen als Podium zu nutzen und
ihre rassistische, antisemitische und menschenverachtende Propaganda
zu verbreiten und die Veranstaltung zu stören.
Alle Personen die sich dabei den Neonazis in den Weg stellen
müssen damit rechnen angegriffen und verletzt zu werden.
Personen die in solchen Situationen erkannt werden, werden im
Nachhinein von den AngreifernInnen oftmals wegen Körperverletzung
angezeigt um in den Besitz von Namen und Adressen zu kommen.
Dieses Sammeln von Daten gehört zur Anti-Antifaarbeit, mit
der politische Gegner u.a. durch Morddrohungen eingeschüchtert
werden. (2)
Vor diesem Hintergrund muss der am Freitag beginnende Prozess
gesehen werden.
Auf einschlägigen Internetseiten der Neonaziszene wird dazu
aufgerufen den Prozess zu besuchen, um die Angeklagten einzuschüchtern.
Und auch hier Daten zu sammeln und sich den politischen Gegner
anzuschauen.
Anna-Marie Fischer von der Soligruppe sagt dazu: "Hier findet
eine klassische Verdrehung der Täterrolle statt. Vor diesem
Hintergrund müssen die Angeklagten freigesprochen und die
Verfahren eingestellt werden. Antifaschistisches Engagement darf
nicht kriminalisiert werden."
(1) http://www.kulturbuero-sachsen.de/dokumente/8Wortergreifung.pdf
(2) Verfassungsschutzbericht 2002 Seite 21
Soligruppe für die Angeklagten
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