Erklärung der Stadt Sebnitz zum Abschluss der Ermittlungen
der Staatsanwaltschaft im Fall Joseph



Die Stadt Sebnitz sieht im Abschluss der Ermittlungen im "Fall Joseph" einen weiteren Punkt zur Normalisierung erreicht.

Die Mutmaßungen zum tragischen Tod des kleinen Joseph sind nun ausgeräumt. Der Vorwurf, Neonazis hätten im Sebnitzer Schwimmbad ein Kind ertränkt, hat sich als haltlos erwiesen.

Zur Dauer der Ermittlungen:
Der Grundsatz, Gründlichkeit geht vor Schnelligkeit, war richtig, auch wenn die zeitliche Länge der Ermittlungsarbeiten für alle Beteiligten belastend war. Wir gehen davon aus, dass Familie Kantelberg-Abdulla das Ergebnis akzeptiert, auch wenn es schmerzlich ist.

Für den "Staatlich anerkannten Erholungsort" Sebnitz gilt es, den Blick nach vorne zu richten, neue Aufgaben anzugehen und die positive Aufbauarbeit der letzten Jahre erfolgreich fortzusetzen.
Der Sebnitzer Oberbürgermeister Mike Ruckh verleiht der Hoffnung Ausdruck, dass auch jetzt mit der gebotenen Sorgfalt über die Einstellung der Ermittlungen im "Fall Joseph" berichtet wird.

Sabine Schubert
Pressesprecherin






Staatsanwaltschaft Dresden
Pressesprecher

25.07.2001
PRESSEINFORMATION

Ermittlungsverfahren im Fall Joseph A. aus Sebnitz eingestellt


Die Staatsanwaltschaft Dresden hat das Ermittlungsverfahren zur Aufklärung des Todes des Joseph A. aus Sebnitz erneut eingestellt.

Auf Grund der umfangreichen Ermittlungen kann ausgeschlossen werden, dass der Tod des Kindes durch Verschulden Dritter verursacht wurde. Vielmehr steht nach den rechtsmedizinischen Gutachten fest, dass von einem Badetod auszugehen ist.

Bei einem Badetod kommt es auf Grund verschiedener Reaktionen durch den bloßen Kontakt mit kaltem Wasser zu Herz-Rhythmus-Störungen bzw. zum tödlichen Herzstillstand. Der Herzstillstand war bei Joseph A. durch dessen Herzerkrankung begünstigt worden.

Im Ermittlungsverfahren wurden über 250 Zeugen vernommen. Keiner der Zeugen hat Beobachtungen gemacht, die auf strafrechtlich relevantes Verhalten schließen lassen.

Auch sämtliche Zeugen, die zunächst gegenüber den Eltern des Kindes und später gegenüber den Ermittlungsbehörden Angaben gemacht hatten, die auf ein Gewaltverbrechen hindeuteten, haben ihre früheren Aussagen nicht aufrecht erhalten. Sie geben nunmehr an, von den Eltern des Kindes zu den Aussagen gedrängt worden zu sein und räumen auch teilweise ein, sich an dem betreffenden Ereignistag nicht im Dr.-Petzold-Bad aufgehalten zu haben.

Auf Grund der Ermittlungen kann ausgeschlossen werden, dass dem Kind Giftstoffe oder Medikamente eingeflößt wurden. Weder Ritalin noch dessen Abbauprodukte konnten nachgewiesen werden.

Das im Körper von Joseph A. festgestellte Lidocain ist im Rahmen der Wiederbelebungsversuche durch den Rettungssanitäter verabreicht worden.

Bogner
Pressesprecher