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Deutscher
Freispruch
Der
kollektive Freispruch für Sebnitz markiert das Ende der staatlichen
Antifa-Kampagne - und ist nicht durch Fakten gedeckt. Im
sächsischen Ort Bernsdorf herrscht "Angst vor 'Sebnitzer
Verhältnissen'" ("Sächsische Zeitung", 11.12.00). Man weiß sich
zu wehren: Am 18. Dezember führte der PDS-Bürgermeister des Ortes einen
Gedenkmarsch von 300 Jugendlichen an, wie man in Sachsen die Nazis nennt.
"White Power", "White Pride", "88" (nach dem
achten Buchstaben des Alphabets: Heil Hitler) sind an Bomberjacken zu erkennen,
aber die Polizei schreitet nicht ein. Journalisten hingegen müssen sich in
Sicherheit bringen: "Ihr seid die größten Verbrecher!" und "Euch
sollte man einsperren!" tönt es ihnen entgegen. Die Angst der
Bernsdorfer vor Sebnitzer Verhältnissen war jedoch unbegründet. Die Medien
berichteten sehr verständnisvoll über die Kleinstadt und über das dort kurz
vorher vorgekommene Tötungsdelikt. Daß das Opfer in diesem Fall kein
Mischlingsbalg, sondern ein echt deutscher Teenager war, mag den Unterschied
erklären. Dabei ist der Tathintergrund in beiden Fällen derselbe: Am 9.
Dezember zog ein Nazitrupp ungestört über den Bernsdorfer Weihnachtsmarkt,
verprügelte den Weihnachtsmann und wandte sich dann dem Stand der vietnamesischen
Familie D. zu. Die Jungnazis brüllten rassistische Parolen und warfen den Stand
um. Die Familie brachte sich und die Waren in Sicherheit. Der 15jährige Thung
D. lebte seit fünf Jahren in Bernsdorf, bis zu diesem Tag war er dem Ratschlag
gefolgt, Pöbeleien und Angriffe schweigend zu ertragen und den Glatzen aus dem
Weg zu gehen. An diesem Tag war es anders. Thung holte sich zwei Küchenmesser
und ging zurück auf den Weihnachtsmarkt. Als er den Nazis erneut begegnete,
lief er nicht weg, sondern setzte sich zur Wehr und stach zu, der Skinhead
Matthias F. starb. Seitdem sitzt der Junge in Untersuchungshaft. Nur wenige
Tage später haben alle vietnamesischen Familien Bernsdorf aus Angst vor
Racheaktionen verlassen. Zu diesem
Zeitpunkt war Sebnitz bereits zum Synonym für die deutsche Unschuld geworden.
Die Medien bereuten unisono ihre kurzfristiges Engagement, den Tod des
sechsjährigen Joseph Abdulla aufzuklären. "Die rassistischen Verhältnisse
in der Sächsischen Schweiz sollen aber nicht wieder dazu führen, die Unschuldsvermutung
zu mißachten", gelobte selbst die Wochenzeitung "Jungle World".
Mittlerweile waren nämlich alle zu der Erkenntnis gelangt, daß es sich bei
diesem Todesfall um alles gehandelt haben könnte, nur um eines nicht: einen
rassistischen Mord. Infotainment statt
Aufklärung
Als am 23.
November die "Bild" mit dem Aufmacher "Neonazis ertränken Kind.
Und eine ganze Stadt hat es totgeschwiegen" erschien, war noch alles
anders gewesen. Nicht nur die Medien, sondern auch die Politiker hatten in
Empörung gemacht - immerhin waren drei Verdächtige festgenommen worden, es gab
zahlreiche Zeugenaussagen und Hinweise darauf, daß bei den polizeilichen
Ermittlungen geschlampt worden war. Nach "Bild" wurde Joseph Abdulla
am 13. Juni 1997 im Sebnitzer Freibad von einem 50 junge Leute starken
nazistischen Mob gequält und ermordet. Die Verhafteten wurden als Rädelsführer
genannt, der eine soll dem Kind mit einem Elektroschocker Stromschläge
verabreicht haben, eine andere soll ihm das Medikament Ritalin eingeflößt haben
und sei noch auf dem leblosen Körper im Wasser herumgesprungen. An diese Art
der Brutalität in anderen ostdeutschen Städten durchaus gewöhnt, war den
deutschen Medien der eigentliche Skandal, daß an die 300 Badegäste zugesehen
oder nichts bemerkt haben sollen. In einem solchen Land wolle man nicht Leben,
schrieb der "Tagesspiegel". Schon vier
Tage später war alles wieder in Ordnung, die Verdächtigen wurden freigelassen,
das Verfahren gegen sie Mitte Dezember eingestellt. Nun begann die Suche nach
den Schuldigen für den "Medien-Gau" ("Taz"). Renate
Kantelberg-Abdulla habe, unter dem Schock des Verlustes stehend, dem sinnlosen
Unfalltod ihres Sohnes einen Sinn geben wollen, indem sie auf eigene Faust und
mit fragwürdigen Methoden nachzuweisen versucht habe, daß unter den Augen
hunderter Badegäste ein Mord geschehen sei. Immer wieder klangen nun sogar
Zweifel an ihrer psychischen Konstitution an. Merke: Nicht die deutschen
Zustände sind verrückt, sondern wer an ihnen verzweifelt. Version Biedenkopf
In einer Regierungserklärung
vor dem sächsischen Landtag präsentierte Ministerpräsident Biedenkopf am 15.
Dezember die offizielle Version der Ereignisse am 13. Juni 1997: "Joseph
Abdulla ging gemeinsam mit seiner Schwester Diana sowie mit zwei weiteren
Freunden an jenem Tag gegen halb drei in das Schwimmbad. Gemeinsam spielten die
Kinder mit Wasserspritzpistolen im flachen Bereich des Beckens. Nach einer
Weile entfernte sich Joseph Abdulla von den übrigen Kindern und verließ das
Becken, um von der Liegewiese seine dort abgelegte Taucherbrille herbeizuholen.
Nachdem er zurückgekehrt war, setzte Diana Abdulla im flachen Wasser ihrem
Bruder ihre eigene Taucherbrille ... Gegen 14.50 Uhr bewegte sich Joseph
Abdulla, der seine Taucherbrille trug, mit einem aufgeblasenen Schwimmreifen,
an dem er sich festhielt, gemeinsam mit einem anderen Kind in Richtung zu dem
flachen Bereich des Beckens. Dies war der letzte Zeitpunkt, zu dem Diana
Abdulla ihren Bruder lebend gesehen hat. Das weitere Geschehen ist unklar. Fest
steht lediglich, daß der leblose Joseph kurze Zeit später von Badegästen aus
dem tiefen Bereich des Beckens gezogen wurde, auf dessen Grund er lag. Seine
Taucherbrille trug er zu diesem Zeitpunkt nicht mehr, der Schwimmreifen war
verschwunden. Eine als Badegast anwesende Frau versuchte gemeinsam mit Josephs
Schwester Diana, den leblosen Jungen zu reanimieren. Der Rettungsdienst traf
mehr als eine halbe Stunde nach dem Unglück am Unglücksort ein. Die ca. 60
Minuten andauernden Reanimierungsversuche des Notarztes blieben erfolglos, so
daß dieser am Nachmittag des 13. Juni 1997 gegen 16.30 Uhr nur noch den Tod des
Joseph Abdulla feststellen konnte." Die Widersprüche
der Ermittlungen
Schon damals,
so Biedenkopf, habe es Zeugen gegeben, die "ein gegenseitiges Tauchen
zwischen dem Kind und größeren Jungen" beobachtet haben wollen; ebenso
weiß Biedenkopf von "Berichten über selbstbelastende Aussagen zweier
Zeugen nach der kirchlichen Beisetzung". Allerdings verschweigt er, daß
einen Tag nach dem 13. Juni Zettel am Eingang des Schwimmbades hingen, die von
einem "Mord" an Joseph sprachen. Bereits am 3.
Juli 1997, drei Wochen nach der Tat, hatte die Polizei erklärt: "Die
Ermittlungen schließen zweifelsfrei einen Straftatverdacht aus." Doch die
Ermittlungen waren sehr fragwürdig: Die Polizei hatte es damals nicht für nötig
gehalten, die Personalien erwachsener Badegäste aufzunehmen, wie der
"Spiegel" berichtet. Die "FAZ" faßte die Versäumnisse mit
einer für diese Zeitung durchaus ungewöhnlich staatskritischen Formulierung
zusammen: "Den örtlichen Behörden ist nicht zu trauen." Der
zuständige Kriminaloberkommissar war 1999 wegen anderer Vergehen suspendiert
worden. Auch die
erste Obduktion war nicht so eindeutig, wie es heute von Biedenkopf und anderen
dargestellt wird. Im Obduktionsbericht vom Juni 1997 heißt es vorsichtig:
"Todesursache ist am ehesten Ertrinken ... Ein bloßes 'Tauchen' oder
'Tunken' durch fremde Personen ist allein aufgrund der Sektionsbefunde weder
beweisbar noch auszuschließen." Blau-violette Verfärbungen an der rechten
Gesichtshälfte und rechten Ohrmuschel sowie am Rücken werden als Leichenflecken
gewertet. In einer zweiten Obduktion, die in Gießen durchgeführt wird, deuten
die Gerichtsmediziner die Verfärbungen, die auf Fotos zu erkennen sind, anders:
Sie könnten durchaus von Schlägen stammen. Zudem findet sich eine Blutprobe,
die dem toten Körper entnommen, aber nie untersucht wurde. In ihr wird der
Wirkstoff des Medikaments Ritalin entdeckt. (Auch das wird von Biedenkopf nicht
erwähnt.) Ritalin ist ein in Deutschland kaum gebräuchliches, weil schwer zu
dosierendes Mittel, mit dem "hyperaktive" Kinder beruhigt werden
sollen. In rechten Kreisen im Osten ist es, weil es in niedriger Dosis anregend
wirkt, als Ecstasyersatz beliebt. Auf dieser Grundlage empfehlen die Gießener
Mediziner bereits im Januar 2000 eine Wiederaufnahme des Ermittlungsverfahrens.
Um die Ergebnisse der zweiten Obduktion zu entkräften, wurde später angeführt,
Joseph habe an einer Herzmuskelentzündung gelitten und könne sehr wohl auch
daran gestorben sein. Schon im zweiten Semester lernen Medizinstudenten
allerdings, daß es sich bei dieser ominösen Entzündung um das typische Beispiel
einer Vertuschungsdiagnose handelt. Der
unmittelbare Anlaß für die Wiederaufnahme der Ermittlungen war jedoch nicht der
gerechtsmedizinische Befund aus Gießen, sondern erst die Fallanalyse des
Kriminologischen Forschungsinstituts Niedersachsen gewesen. In diesem heißt es,
daß die Ermittlungen 1997 mit "Desinteresse und Unprofessionalität"
geführt worden seien. Das Gutachten trifft keine Aussage darüber, was geschehen
ist, geht aber ausführlich auf die eidesstattlichen Versicherungen ein, die die
Familie gesammelt hat. Ende Juli wird die Expertise ans sächsische
Innenministerium geschickt, von wo sie ans Justizministerium weitergeleitet
wird und schließlich Ende September beim Generalstaatsanwalt in Dresden landet.
Am 16. Oktober wird der erste Zeuge vernommen, er bestätigt - wie alle anderen
Zeugen - seine Aussagen, die er zuvor gegenüber Frau Kantelberg-Abdulla gemacht
hat. Der erste,
der die Zeugen öffentlich für unglaubwürdig erklärte, war der katholische
Priester von Sebnitz, Norbert Mothes. Er äußerte am Tag der Veröffentlichung
durch "Bild" der "Taz" gegenüber den Verdacht, "die
Belastungszeugen seien unter 'psychischen Druck' gesetzt worden". Am
selben Tag noch widersprach der Leitende Oberstaatsanwalt Helmut Renz dieser
Auffassung: "Bei den Vernehmungen der Zeugen hätte sich nicht bestätigt,
daß sie vorher unter Druck gesetzt worden seien." Doch wenig später
widerrufen alle Zeugen. Dies war die entscheidende Wende im Fall Sebnitz, alle
Tatverdächtige werden freigelassen, die öffentliche Meinung kippt um. Wie diese
Wende vonstatten ging, beschreibt der "Spiegel" so: "Am
Nachmittag (des 26.11.) bestellen die Kriminalen einen der
Hauptbelastungszeugen, den 15-jährigen Daniel S., ins Dresdner
Polizeipräsidium. Zunächst bleibt Daniel bei der Mordversion, die er schon fünf
Tage zuvor dem Ermittlungsrichter erzählt hat. Die Beamten lassen den Schüler
spüren, daß sie ihm nicht glauben. Die Anwesenheit eines Psychologen bei der
Vernehmung halten die Polizisten nicht für erforderlich. Daniel beginnt zu
weinen. Er widerruft seine Aussage komplett. Er habe nicht gesehen, was mit
Joseph im Wasser geschah. Auch könne er sich nicht daran erinnern, ob Sandro R.
oder Uta S. an dem Tag im Bad waren. Er kenne die beiden gar nicht. Frau
Kantelberg-Abdulla habe ihn damals fünf Stunden lang befragt. Er habe nur noch
nach Hause gewollt. Zu diesem
Zeitpunkt hat Sebnitz vier Tage <Ausnahmezustand> hinter sich. Wer die
Belastungszeugen waren, hat sich schnell herumgesprochen - außerdem war in
Sebnitz wegen der Zeugenvorladungen schon Wochen vor der
"Bild"-Schlagzeile bekannt, daß erneut ermittelt wird. Genug Zeit,
Zeugen unter Druck zu setzen, genug Zeit, Alibis zu organisieren. Denn wenn
stimmt, was die "Süddeutsche Zeitung" und andere in ihren Reportagen
berichten, dann ist die kollektive Abwehr ausnahmslos gut organisiert:
"Die abgebrühten Kids kennen die vermeintlichen Haupttäter. Rechte waren
das bestimmt nicht, behaupten sie mit einem Gestus, der deutlich macht: Die
kennen wir, das sind doch unsere Nachbarn hier. 'Sonst ist auch der
Weihnachtsmann ein Skin', sagt einer. Später erklärt uns die Frau eines
Stadtrats, den wir befragen wollten, daß sie den vermeintlich stadtbekannten
Neonazi seit Kindesbeinen kenne. Der sei bestimmt kein richtiger Rechter, eher
ein bißchen unterbemittelt. Was aber ist ein 'richtiger Rechter'? Kurze Haare
hätten doch viele - 'Ihre sind ja auch nicht lang!', sagt sie lächelnd. Rechte
gäbe es hier nicht mehr als anderswo. Das ist nun eine ziemlich relative
Aussage, denn die Zahl der Rechten ist auch anderswo in der Umgebung
beängstigend hoch." Solche und ähnliche Berichte führen jedoch nicht dazu,
die plötzliche Wendung des Falls kritisch zu beleuchten. Sebnitzer
Verhältnisse
"Das
Leben ist zu vielseitig und bunt, als daß es sich auf Schlagwörter reduzieren
läßt, noch dazu in dem primitiven Schema schwarz-weiß. Wie eine Demokratie
steht und fällt mit der Bereitschaft des Einzelnen, sich mit seinen Gaben
einzufügen in das große, ihn schließlich auch tragende Miteinander, so steht
oder fällt Pressefreiheit mit der Bereitschaft zu sachlicher
Berichterstattung", erklärt der evangelische Pfarrer Konrad Creutz der "Jungen
Freiheit". Creutz war, nachdem er Frau Kantelberg-Abdulla vorgeworfen
hatte, ihrer Aufsichtspflicht nicht genüge getan zu haben, beurlaubt worden, um
sich seelischen Beistand zu holen. Gegen Creutz' Kritik muß man aber selbst die
"Bild" in Schutz nehmen: Ihre Berichterstattung orientierte sich an
den Vorgaben der Staatsanwaltschaft: "Bild" berichtete erst, als die
Haftbefehle gegen die drei zunächst Beschuldigten vollstreckt waren. Nicht
zuletzt Biedenkopf selbst war es, der sich in diesen Tagen zutiefst erschüttert
zeigte, und seine Frau Ingrid war es, die am 26. November in der Sebnitzer
Kirche im Gebet für Joseph medienwirksam in Tränen ausbrach. Creutz bringt
auf den Punkt, wie wenig Volksgemeinschaft und Demokratie sich ausschließen. Er
formuliert, was die Sebnitzer Verhältnisse ausmacht, und warum die
deutsch-irakische Familie nicht dorthin paßt. Als 1995 eine
"durchrasste" Familie aus dem Westen in die Stadt kommt, können sich
die Sebnitzer wahrscheinlich nicht entscheiden, was schlimmer ist: die selbstbewußte
Wessi-Frau mit Doktor-Titel oder ihr dunkelhaariger Anhang. Die Apotheke, die
die Familie zunächst anmietet, wird ihnen 1996 fristlos unter fadenscheinigen
Vorwänden gekündigt. Daraufhin kaufen die Abdullas das nun aus den Medien
sattsam bekannte Fachwerkhaus. Bei der Renovierung gibt es einen Wasserschaden,
der nach Aussage des Architekten nur auf Fremdverschulden zurückgeführt werden
kann. Schließlich Josephs Tod. Die Eltern vermuten schon früh eine Mischung aus
wirtschaftlichen und rassistischen Motiven für ihre Ausgrenzung. Ärzte schicken
ihre Rezepte direkt an die beiden anderen Apotheken im Ort, damit die Patienten
nicht in die Apotheke der Abdullas gehen. "Vielseitig und bunt" sind
die Maßnahmen, die man sich in Sebnitz ausdenkt, um die fremde Familie wieder
loszuwerden. Daß die Familie nach Josephs Tod einen Mord vermutet, kann ihr
nicht verübelt werden. Im Nachhinein
wirkt die Sebnitz-Affäre wie eine Inszenierung zum Abschluß des Antifa-Sommers.
Mit der Selbstkasteiung muß Schluß gemacht werden, das ist die Botschaft von
Sebnitz. In Kontinuität zu anderen rassistischen Gewalttaten der letzten zehn
Jahre - die einzige Ausnahme stellt eigentlich die Verurteilung der
Jugendlichen dar, die 1993 das Haus der türkischen Familie Genc in Solingen
ansteckten -, wird von vornherein ausgeschlossen, daß es so gewesen sein
könnte, wie es höchstwahrscheinlich gewesen ist. Wie weiland
die Kollektivschuld-These von den Deutschen erfunden wurde, um sich von ihr
abgrenzen zu können, wurde die "Vorverurteilung" eines ganzen Ortes
frei erfunden, um einen vorauseilenden Freispruch zu fällen. In Gegenden, in
denen der "Fall Joseph" seit zehn Jahren kein Einzelfall ist und wo
die Bevölkerung sich seit 1945 gegenseitig deckt, so daß die sizilianische
omertá Dreck dagegen ist - was zumal für Sachsen gilt, wo die DDR durchaus
richtig als <kommunistische Diktatur> bezeichnet werden kann -, ist eine
Schuldvermutung notwendig, um überhaupt Interesse an der Aufklärung von
Verbrechen zu wecken. Die Unschuldsvermutung, die in einem Gerichtsverfahren
sinnvoll ist, schon den Ermittlungen zugrunde zulegen, wie es die "Jungle
World" empfiehlt, bedeutet dagegen ein Stillhalten gegenüber dem
rassistischen, deutschen Kollektiv. Der
"Aufstand der Anständigen" - die Parole wurde vom Kanzler ausgegeben
und von jenen Nazis verstanden, die sie kurz nach dem 9. November 2000 auf die
Grabsteine eines jüdischen Friedhofs in Rheinland-Pfalz schmierten - bricht
sich in der Empörung über die "Vorverurteilung" von Sebnitz Bahn. Das
Bekenntnis zur Nation ist sein Inhalt; deswegen kann sich Anstand sowohl darin
äußern, die "jüdischen Mitbürger" an die jederzeit mögliche Rücknahme
ihrer bloßen Duldung zu erinnern, als auch in der Empörung über einen
allerdings sehr berechtigten Verdacht. Nach dem Brandanschlag von Lübeck, bei
dem im Januar 1996 zehn Flüchtlinge, darunter sieben Kinder, ums Leben gebracht
wurden, durfte es keine deutsche Täter gegeben haben. Heute darf es keinen Mord
gegeben haben, weil sich ein rassistischer Hintergrund in diesem Falle nicht
leugnen ließe. In Sebnitz bricht sich die Staats-Antifa-Welle, und der
kollektive Freispruch für einen Ort, der auch ohne rassistischen Mord als
Rassistennest gelten kann, den "Fremde" meiden sollten, ist
gleichbedeutend mit der Anerkennung aller "national befreiten Zonen“. So
jedenfalls versehen es die Glatzen: Beim Besuch von Johannes Rau in Sebnitz
kurz vor Weihnachten standen zwei der ehemals Beschuldigten mit ihren Kameraden
von der <White Warrior Crew>, der örtlichen Nazi-Bande, auf dem Marktplatz,
um den Bundespräsidenten zu begrüßen. Für Thung D.,
dem in Kürze der Prozeß gemacht werden soll, ist ein Spendenkonto eingerichtet
worden: Kto. 303 96060 bei der Bank für Sozialwirtschaft, Blz. 100 20 500,
Stichwort: Spende Thung. Weitere Informationen gibt es beim Infoladen Dresden,
Telefon/Fax 0351/80 45 444, E-mail: prog-frog@gmx.net. |