Ministerpräsident
Prof. Dr. Kurt Biedenkopf MdL
Regierungserklärung zu den Ereignissen
in Sebnitz
gehalten auf
der Plenarsitzung des Sächsischen Landtages am 15. Dezember 2000
Es gilt das gesprochene Wort!
Am 13. Juni 1997, einem Tag mit sonnig-warmem Badewetter, an dem
sich zeitweise ca. 100 Badende - mehrheitlich Kinder und Jugendliche
- in dem Becken befanden ... besuchten ca. 300 Badegäste das Schwimmbad,
in dem alle Anlagen, also Innen- und Außenbecken sowie die Sauna,
in Betrieb waren.
Joseph Abdulla begab sich gemeinsam mit seiner Schwester Diana Abdulla
sowie mit zwei weiteren Freunden an jenem Tag gegen 14.23 Uhr in
das Dr.-Petzold-Bad.
Gemeinsam spielten die Kinder mit Wasserspritzpistolen in dem flachen
Bereich des Beckens. Nach einer Weile entfernte sich Joseph Abdulla
von den übrigen Kindern und verließ das Becken, um von der Liegewiese
seine dort abgelegte Taucherbrille herbeizuholen. Nachdem er zurückgekehrt
war, setzte Diana Abdulla im flachen Wasser ihrem Bruder ihre eigene
Taucherbrille auf und die Kinder begaben sich zu einem Zeitpunkt,
zu dem der "Strudel" nicht eingeschaltet war, zu der runden
Badeinsel im Becken. Gegen 14.50 Uhr bewegte sich Joseph Abdulla,
der seine Taucherbrille trug, mit einem aufgeblasenen Schwimmreifen,
an dem er sich festhielt, gemeinsam mit einem anderen Kind in Richtung
zu dem flachen Bereich des Beckens. Dies war der letzte Zeitpunkt,
zu dem Diana Abdulla ihren Bruder lebend gesehen hat.
Das weitere Geschehen ist unklar. Fest steht lediglich, daß der
leblose Joseph Abdulla einige Minuten später von Badegästen aus
dem tiefen Bereich des Beckens gezogen wurde, auf dessen Grund er
lag. Seine Taucherbrille trug er zu diesem Zeitpunkt nicht mehr,
der Schwimmreifen war verschwunden.
Eine als Badegast anwesende Frau versuchte gemeinsam mit Diana Abdulla,
den leblosen Joseph Abdulla zu reanimieren.
Der Rettungsdienst traf mehr als eine halbe Stunde nach dem Unglück
am Unglücksort ein.
Die ca. 60 Minuten andauernden Reanimierungsversuche des Notarztes
blieben erfolglos, so daß dieser am Nachmittag des 13. Juni 1997
gegen 16.30 Uhr nur noch den Tod des Joseph Abdulla feststellen
konnte.
Als Folge des Todes ihres Sohnes, der durch die Nachlässigkeit des
Aufsichtspersonals des Schwimmbades verursacht wurde, erlitten die
Eltern einen schweren Schock.
Was ich Ihnen soeben vorgetragen habe, ist eine Schilderung der
Ereignisse um den Tod des kleinen Jungen Joseph Abdulla in Sebnitz
am 13. Juni 1997. Diese Schilderung eines "Unglücks" im
Schwimmbad ist nicht meine persönliche Version und auch nicht die
Version der Staatsanwaltschaft. Es ist der Sachverhalt - fast durchgängig
wörtlich -, der von den Anwälten der Eltern des kleinen Joseph in
ihrer Zivilklage gegen die Stadt Sebnitz vorgetragen wurde, die
sie am 13. April 1999 beim Landgericht Dresden einreichten.
Was ist damals im Schwimmbad von Sebnitz wirklich geschehen? War
es ein "Unglück", wie es 1999 die Anwälte vortrugen? Oder
hat sich alles ganz anders abgespielt?
Noch gibt es darauf keine abschließende Antwort der ermittelnden
Staatsanwaltschaft.
Was wir wissen, ist folgendes:
Nach dem Vorfall im Schwimmbad von Sebnitz am 13. Juni 1997 leitete
die Staatsanwaltschaft Dresden, Zweigstelle Pirna, zunächst ein
Todesermittlungsverfahren ein. Am 17. Juni 1997 wurde im Institut
für Rechtsmedizin in der Technischen Universität Dresden eine Obduktion
vorgenommen. Ferner wurden zahlreiche Zeugen - einige davon wiederholt
- angehört sowie die erforderlichen Feststellungen zu den Örtlichkeiten
des Schwimmbads, den Sicherheitsbestimmungen und zu den für deren
Einhaltung Verantwortlichen getroffen.
Die vernommenen Zeugen konnten sich im Wesentlichen zum Geschehen
vor dem Tod des Kindes, zu seiner Auffindung und Bergung äußern,
zu Berichten über angebliche unmittelbare Geschehenszeugen - die
nicht verifiziert werden konnten - sowie zu Berichten über selbstbelastende
Äußerungen zweier Zeugen nach der kirchlichen Beisetzung .
Hinweise auf erwachsene oder strafmündige Täter hatten sich nicht
ergeben.
Aufgrund der Aussagen zweier Zeugen, nach denen das Kind vor dem
Ertrinken selbst im Wasser tauchte, betrachtete es die Staatsanwaltschaft
als am wahrscheinlichsten, daß das Kind dabei ertrank. Als nicht
ausgeschlossen erachtete die Staatsanwaltschaft einen von einem
anderen Zeugen geschilderten Geschehensablauf, der ein "Hascherspiel"
und ein gegenseitiges Tauchen zwischen dem Kind und größeren Jungen
beobachtet haben wollte. Hieraus und aus Hinweisen der Mutter des
Kindes und ihres Anwalts, die auf Rangeleien oder ein "Tauchen"
oder "Tunken" durch strafunmündige Kinder hinwiesen, ergaben
sich jedoch keine Anhaltspunkte für strafbares Handeln.
Bei der Anhörung der Schwester des kleinen Joseph am 11. August
1997 wiesen die dabei anwesenden Eltern auf einen rechtsextremen
Hintergrund des angeblichen"Mordkomplotts" hin. Tatsachen
dazu teilten sie auch auf Vorhalt nicht mit. Auch die Schilderung
der Tochter, die von der Mutter niedergeschrieben und bei der Anhörung
übergeben worden war, enthielt keine Hinweise auf Gewaltanwendung
oder einen rechtsextremen Hintergrund. Eine vertiefte Anhörung der
Tochter, auch in Anwesenheit der Eltern, ließ die Mutter nicht zu.
Am 26. August 1997 erhielt das Sächsische Innenministerium von dritter
Seite einen Hinweis, daß die Mutter des Jungen den "Verdacht
auf eine vorsätzliche Tötung aus fremdenfeindlichen und wirtschaftlichen
Gründen" geäußert habe.
Tatsachenangaben, aus denen sich die von der Mutter behaupteten
fremdenfeindlichen und wirtschaftlichen Gründe ergäben, wurden in
dem Hinweis nicht vorgetragen. Die sonstigen Ermittlungen hatten
keine Hinweise auf einen ausländerfeindlichen, rechtsextremen oder
wirtschaftlichen Hintergrund ergeben. Bei ihrer Vernehmung am 19.
Dezember 1997 hatte die Mutter ihre Vermutungen über einen rechtsradikalen
Hintergrund nicht wiederholt, schon gar nicht substantiiert.
Mit Verfügung vom 7. Mai 1998 stellte die Staatsanwaltschaft Dresden,
Zweigstelle Pirna, das Ermittlungsverfahren wegen des Todes des
Kindes mangels zureichender tatsächlicher Anhaltspunkte für eine
Straftat ein.
Gegen die Einstellungsverfügung legten die Eltern des Kindes mit
Schriftsätzen ihres Anwalts Bossi vom 3. und 8. Juni 1998 Beschwerde
ein. Ein angeblicher rechtsextremer Hintergrund wurde dabei nicht
erwähnt. Die Eltern beanstandeten die Ergebnisse der Obduktion und
beantragten die Einholung eines weiteren rechtsmedizinischen Gutachtens
zur Todesursache.
Die Beschwerde wurde durch Bescheid der Generalstaatsanwaltschaft
vom 30. Juni 1998 zurückgewiesen. Zur Begründung wurde im Wesentlichen
ausgeführt:
Die Ermittlungsmöglichkeiten seien ausgeschöpft. Ein Drittverschulden
werde ausgeschlossen. Ergänzend wurde darauf hingewiesen, daß die
von den Eltern Verdächtigten zum Tatzeitpunkt strafunmündig gewesen
seien.
Die Eltern machten von der Möglichkeit weiterer Rechtsbehelfe keinen
Gebrauch.
Die eingangs zitierte Zivilklage der Eltern gegen die Stadt wurde
im Übrigen im Oktober 1999 mit einem gerichtlichen Vergleich einvernehmlich
erledigt.
Erst mit Schreiben vom 23./24. März 2000 wandten sich die Eltern
an den Bundesinnenminister und das Sächsische Staatsministerium
für Soziales, Gesundheit, Jugend und Familie. Die Schreiben wurden
dem Sächsischen Justizministerium am 3./5. Mai 2000 zugeleitet.
Sie enthielten die darin erwähnten sogenannten "eidesstattlichen
Versicherungen" nicht.
Das Justizministerium bat daraufhin mit Schreiben vom 10. Mai 2000
den Generalstaatsanwalt des Freistaates Sachsen um Bericht. Es forderte
die Generalstaatsanwaltschaft auf, das Notwendige zu veranlassen,
soweit sich aus den gleich lautenden Schreiben vom 23./24. März
2000 neue Ermittlungsansätze oder Anhaltspunkte für Straftaten ergeben
sollten. Die in den Schreiben vom 23./24. März 2000 enthaltenen
Vorwürfe, es sei gegen arzneimittel- und apothekenrechtliche Vorschriften
verstoßen worden, wurden vom Staatsministerium für Soziales, Gesundheit,
Jugend und Familie überprüft.
Die von der Generalstaatsanwaltschaft veranlasste Überprüfung durch
die Staatsanwaltschaft Dresden betraf insgesamt 14 verschiedene
Ermittlungsverfahren. Den verfahrensabschließenden Entscheidungen
der Staatsanwaltschaft Dresden, insbesondere auch derjenigen im
Todesermittlungsverfahren, trat die Generalstaatsanwaltschaft in
vollem Umfang bei.
In der Folgezeit wurde der Bericht des Generalstaatsanwalts im Sächsischen
Justizministerium geprüft. Kurz vor Abschluss der Überprüfung sandte
das Sächsische Innenministerium mit Schreiben vom 8. August 2000
dem Staatsministerium der Justiz eine "Fallanalyse", die
ihm vom Leiter des Kriminologischen Forschungsinstituts Niedersachsen
e. V., Professor Dr.Christian Pfeiffer, übermittelt worden war.
Beigefügt waren auch die schon in den Schreiben vom 23./24. März
2000 erwähnten sogenannten "eidesstattlichen Versicherungen".
Daraufhin wurde die Generalstaatsanwaltschaft mit Schreiben vom
22. August 2000 um Prüfung gebeten, ob die Ermittlungen in dem Todesermittlungsverfahren
wieder aufzunehmen seien.
Mit Verfügung vom 30. August 2000 wies die Generalstaatsanwaltschaft
die Staatsanwaltschaft Dresden an, die Ermittlungen wegen des Verdachts
eines Tötungsdelikts und anderem wieder aufzunehmen.
Nachdem sich aus den sogenannten "eidesstattlichen Versicherungen",
die der von Prof. Pfeiffer übersandten "Fallanalyse" beigefügt
waren, Anhaltspunkte für ein Tötungsverbrechen ergaben, leitete
die Staatsanwaltschaft Dresden gegen drei Beschuldigte ein Ermittlungsverfahren
wegen des Verdachts des gemeinschaftlichen Mordes ein. Am 26. September
2000 beantragte die Staatsanwaltschaft die richterliche Vernehmung
von drei Personen, die nach ihrer vorläufigen Einschätzung als Hauptbelastungszeugen
anzusehen waren.
In dem vom Amtsgericht Dresden auf den 16. Oktober 2000 festgesetzten
Vernehmungstermin konnte nur ein Zeuge vernommen werden. Er bestätigte
den in der sogenannten "eidesstattlichen Versicherung"
geschilderten Sachverhalt. Die beiden anderen Zeugen waren unentschuldigt
nicht erschienen. Auf Antrag der Staatsanwaltschaft Dresden erließ
das Amtsgericht Dresden gegen diese beiden Zeugen Vorführungsbefehle.
Sie wurden am 21. November 2000 vollzogen. In ihrer anschließenden
richterlichen Vernehmung bestätigten auch diese Zeugen ihre belastenden
Angaben aus den sogenannten "eidesstattlichen Versicherungen".
Erst aufgrund dieser Angaben bejahte die Staatsanwaltschaft Dresden
nunmehr einen dringenden Tatverdacht wegen gemeinschaftlichen Mordes.
Sie beantragte gegen drei Beschuldigte Haftbefehle. Diese wurden
am 22. November 2000 vom Amtsgericht Dresden erlassen.
Ein Beschuldigter wurde am 21. November 2000 in Sebnitz vorläufig
festgenommen; die beiden anderen am 22. November 2000 in Braunschweig.
Die Beschuldigten bestritten bei ihrer Vernehmung durch den Ermittlungsrichter
die Tat. Einer der Beschuldigten machte detaillierte Angaben über
ein Alibi zum Tatzeitpunkt.
Die Staatsanwaltschaft Dresden veranlasste sofort eine Überprüfung
des geltend gemachten Alibis und ordnete die Vernehmung weiterer
sowie die nochmalige Vernehmung der bereits richterlich vernommenen
Zeugen an. Bei diesen Ermittlungen hielt einer der richterlich vernommenen
Hauptbelastungszeugen seine Angaben nicht mehr aufrecht. Außerdem
bestätigte sich das von einem der Beschuldigten angegebene Alibi.
Noch in den Abendstunden des 26. November 2000 wurde von der Staatsanwaltschaft
Dresden deshalb die Aufhebung der Haftbefehle gegen die drei Beschuldigten
wegen Verdachts des gemeinschaftlichen Mordes beantragt und die
sofortige Freilassung der drei Inhaftierten angeordnet. Am 27. November
2000 hob das Amtsgericht Dresden den Haftbefehl gegen die drei Beschuldigten
förmlich auf. Im Laufe der weiteren Ermittlungen stellte sich dann
heraus, daß ein Tatverdacht gegen die drei Beschuldigten nicht mehr
aufrecht erhalten werden konnte. Die Staatsanwaltschaft stellte
deshalb am 13.12.00 das Verfahren gegen sie ein. Sie ermittelt weiter
gegen unbekannt.
Vom Ermittlungsstab der Staatsanwaltschaft Dresden und der vom Polizeipräsidium
Dresden gegründeten Sonderkommission wurden seit dem 23. November
bis zum gestrigen Tage 230 Personen als Zeugen vernommen. Die Vernehmung
von weiteren rund 50 Personen, die als Zeugen in Betracht kommen
könnten, dauert derzeit noch an. Keiner der bereits vernommenen
Zeugen, die sich am 13. 6. 97 in unmittelbarer Nähe der Stelle befanden,
an der Joseph aus dem Wasser gezogen wurde, haben Beobachtungen
gemacht, die zureichende tatsächliche Anhaltspunkte dafür lieferten,
daß körperlich auf den kleinen Jungen eingewirkt wurde, die einen
Straftatverdacht begründen könnten.
Die bisherigen Ermittlungen haben auch keine Erkenntnisse für den
zunächst behaupteten "rechtsextremen" Hintergrund des
Geschehens erbracht.
Von den Personen, die zum Teil wiederholt gegenüber den Eltern des
Kindes unter der Überschrift "eidesstattliche Versicherung"
Erklärungen unterschrieben hatten, hatten sechs Personen - auch
die drei am 16. Oktober und am 21. November 2000 richterlich vernommenen
Zeugen - die drei Beschuldigten namentlich benannt und Angaben über
sogenannte "Rechte" gemacht, die sich zum Zeitpunkt des
Ereignisses am 13. 6. 97 im Bad aufgehalten haben sollen und die
mit dem Tod des Kindes in Verbindung gebracht wurden. Alle Zeugen
haben sich zwischenzeitlich von ihren ursprünglichen Angaben distanziert.
Sie haben eingeräumt, daß sie die Unwahrheit gesagt haben.
Die Ermittlungen haben darüber hinaus ergeben, daß sich zwei der
sechs Hauptbelastungszeugen nachweislich zum Zeitpunkt des Ereignisses
überhaupt nicht im Schwimmbad aufgehalten haben. Alle Zeugen, die
gegenüber den Eltern des Kindes sogenannte "eidesstattliche
Versicherungen" abgegeben haben, haben von den Eltern nach
der Abgabe ihrer sogenannten "eidesstattlichen Versicherungen"
Geldbeträge in unterschiedlicher Höhe erhalten.
Die Staatsanwaltschaft Dresden hat zwischenzeitlich ein weiteres
rechtsmedizinisches Sachverständigengutachten bei einem rechtsmedizinischen
Institut in Auftrag gegeben, das bisher noch nicht mit der Sache
befasst war. Dieses Gutachten steht noch aus.
Am 29. November 2000 wurde von dem Verteidiger eines der drei Beschuldigten
Anzeige gegen die am 16. Oktober 2000 und am 21. November 2000 richterlich
vernommenen Zeugen und gegen die Mutter des verstorbenen Kindes
erstattet.
Die Staatsanwaltschaft Dresden hat gegen die drei richterlich vernommenen
Zeugen zwischenzeitlich ein Ermittlungsverfahren unter anderem wegen
uneidlicher Falschaussage und gegen die Eltern des kleinen Joseph
unter anderem wegen Verdachts der falschen Verdächtigung eingeleitet.
In dem Verfahren gegen die Eltern wurden am 30. November 2000 auf
der Grundlage einer gerichtlichen Durchsuchungsanordnung die Wohn-
und Geschäftsräume durchsucht. Das dabei sichergestellte und beschlagnahmte
umfangreiche Material wurde am 7. Dezember 2000 im Beisein der nunmehr
beschuldigten Eltern, deren Tochter und eines beauftragten Rechtsanwalts
entsiegelt und gesichtet. Die Auswertung steht noch aus.
Weitere Ermittlungsverfahren wurden von der Staatsanwaltschaft Dresden
eingeleitet im Zusammenhang mit dem Auftreten Rechtsextremer vor
dem Grundstück der Eltern des verstorbenen Kindes und mit Blick
auf die Eintragungen im Internet-Gästebuch der Stadt Sebnitz.
Den Hinweisen, daß Vertreter elektronischer Medien rechtsextremen
Jugendlichen Geld für das Grölen ausländerfeindlicher Sprüche angeboten
hätten, ging die Staatsanwaltschaft nach. Die Hinweise wurden nicht
bestätigt.
Soweit zu dem, was wir bisher über den Sachverhalt und den Verfahrensgang
sagen können. Zu diesem Sachverhalt gehört allerdings auch die Rolle,
die das Kriminologische Forschungsinstitut Niedersachsen e.V. und
sein Leiter, Professor Pfeiffer, im "Fall Sebnitz" spielten.
Niemand macht Herrn Pfeiffer zum alleinigen Sündenbock, wie er vor
wenigen Tagen beklagte. Der Umstand, daß bei derartigen Ereignissen
alsbald ein alleiniger verantwortlicher Sündenbock gesucht wird,
ist ja gerade eines der augenscheinlichsten Probleme, das im "Fall
Sebnitz" offenbar wurde. Weder die Presse, noch Herr Pfeiffer,
noch die Familie des kleinen Joseph sind der alleinige Sündenbock.
Schon gar nicht die Einwohner der Stadt Sebnitz oder gar die Ostdeutschen
in ihrer Gesamtheit. Jeder mag selbst beurteilen, wer welchen Anteil
an dem Scherbenhaufen hat, der sich als Ergebnis der zurückliegenden
Ereignisse zwischenzeitlich vor uns auftürmt. Aber Fragen muß sich
Professor Pfeiffer schon stellen lassen - und er müßte sie sich
wohl auch selbst stellen. Warum hat er in seinem Gutachten, von
dem er nun sagt, es sei nicht seines, sondern das Gutachten eines
Mitarbeiters, von "neuen beweiserheblichen eidesstattlichen
Versicherungen gesprochen? Dies, obwohl er wissen sollte,, daß Kinder
unter 16 Jahren keine Versicherungen abgegeben können, die die Beiweiserheblichkeit
einer eidesstattlichen Versicherung haben? Warum hat er den sächsischen
Behörden nicht die "Hunderte von Tonbandkassetten mit Interviews,
geführt von der Mutter" weitergeleitet, die er in seinem Institut
- laut seiner Mitteilung in der Süddeutschen Zeitung vom 25. 11.
2000 - gesichtet hat? Er hätte damit wesentlich zur Aufklärung der
Sachverhalte beitragen können.
Stattdessen findet Pfeiffer es im gleichen Zusammenhang "erschreckend",
daß "keine untere Behörde die zuständigen Ministerien auf den
Fall aufmerksam gemacht" habe? wenn er sich und sein Institut
heute als eine Art Ombusmann bezeichnet, ist er dann keine untere
Behörde?
War Pfeiffer wirklich so naiv, sich darauf zu verlassen, daß sein
Gutachten nicht über kurz oder lang in die Öffentlichkeit gelangen
und seine Feststellungen zu "beweiserheblichen eidesstattlichen
Versicherungen "verheerende Wirkungen auslösen könnten? Immerhin
hatte er in seinem Schreiben an den Innenminister selbst auf bereits
bestehende Kontakte zum Spiegel berichtet.
Er muß sich wohl auch fragen lassen, ob er nicht die eine oder andere
Kamera, das eine oder andere Mikrophon besser ausgelassen hätte,
nachdem der Fall bekannt wurde. Die Autorität seines wissenschaftlichen
Rufes und seines Instituts hat seinen Äußerungen und Gutachten ein
beachtliches Gewicht verliehen. Dieses Gewicht hat eine erhebliche
Rolle gespielt, als Sebnitz in die Schlagzeilen geriet.
Die "TAZ" schrieb dazu gestern:
"Pfeiffer muß sich aber ankreiden lassen, daß er sich nur am
Anfang vorsichtig zu der Nazi-Mord-Hypothese äußerte und dann vor
laufenden Kameras seiner Eitelkeit erlag und dem Medientrend zum
vorschnellen Urteil nicht widerstand."
Pfeiffer hat dem vorschnellen Urteil nicht nur nachgegeben. Er hat
es aktiv befördert und ihm auch gleich die rechtfertigende Begründung
geliefert.
In der Süddeutschen Zeitung vom 25. 11. wird von ihm die folgende
Interview-Antwort wiedergegeben:
"Wenn ein halb irakischer Junge in einer ostdeutschen Stadt
getötet wird, muß man leider immer extrem gründlich sein, da haben
die Warnlampen gefehlt, vielleicht waren sie sogar unterbewusst
ausgeschaltet". Diese Äußerung eines Wissenschaftlers, der
vor wenigen Tagen zum Justizminister in Niedersachsen berufen wurde,
ist ein Skandal. Herr Pfeiffer unterstellt mit ihr, daß der kleine
Josef getötet wurde. Zum zweiten bedient und bestätigt er damit
in unerträglichem Maße das Klischee, derartiges könne eigentlich
nur in Ostdeutschland vorkommen. Und drittens erweckt er den Eindruck,
nur wenn ein "halb irakischer" Junge getötet werde, müsse
man mit besonderer Sorgfalt ermitteln.
Für uns gilt selbstverständlich: Gleichgültig ob ein irakischer,
ein deutscher oder ein türkischer Junge in irgendeinem Schwimmbad
in Deutschland zu Tode kommt: immer muß besonders sorgfältig ermittelt
werden und immer muß bei der Untersuchung der Ursachen extrem gründlich
vorgegangen werden.
Herr Pfeiffer wird sich diese Fragen allerdings kaum stellen. Aus
Anlaß seiner Amtsübernahme erklärte er, er würde sich wieder genau
so verhalten.
Aus der Geschichte um den angeblich von Neonazis ertränkten Jungen
hat er nach eigenen Bekundungen nichts dazu lernen müssen. Stattdessen
bleibt er bei seiner Kritik an den sächsischen Ermittlungsbehörden.
Ob die verantwortlichen Ermittler 1997/98 gründlich genug waren,
ist auch Gegenstand der jetzt laufenden Untersuchungen. Wir wissen
es noch nicht.
Nur Herr Pfeiffer wusste es bereits, als er sein Gutachten übersandte,
in dem den Behörden "Desinteresse, Unprofessionalität und erhebliche
Nachlässigkeit" vorgeworfen wurde. In seinem Interview verstieg
er sich zu der Behauptung, die Mutter des kleinen Josef habe mit
ihren ständigen Hinweisen auf eine mögliche Ermordung des Jungen
bei der sächsischen Polizei keine Chance gehabt.
Seine Begründung: Da hatte sich die Polizei schon festgelegt".
Die Mutter hatte, so Pfeiffer, "auch deshalb keine Chance,
weil die Zeugen fehlten. Es ist erst sehr gelungen, jemanden aufzutreiben,
der ihre Version stützt" All dies sagt ein Wissenschafter,
der später die Autorenschaft seines Gutachtens bestreitet, meint
nichts dazu lernen zu müssen und , soweit wir feststellen können,
nie den Versuch gemacht hat, die Berechtigung seiner Vorwürfe durch
Gespräche mit den Verantwortlichen in der sächsischen Regierung
oder der Polizei zu klären.
Der Tod eines kleinen Jungen durch Ertrinken ist immer ein tragisches
Ereignis, ob in Sebnitz oder in der Partnerstadt Montabauer. Der
"Fall Sebnitz", der uns in den zurückliegenden Wochen
beschäftigt und auch erschüttert hat, ist darüber hinaus in beinahe
jeder Hinsicht ein
bemerkenswerter Fall:
* Zunächst der Verdacht einer ungeheuerlichen Straftat an einem
kleinen Kind.
* der Verdacht, daß die Straftat einen rechtsextremen Hintergrund
hatte,
* der Verdacht, daß eine Stadt von 10.000 Einwohnern angeblich wider
besseren Wissens drei Jahre lang schweigt und 300 Menschen bei dieser
ungeheuren Tat weggeschaut haben sollen,
* eine Berichterstattung, die - in Teilen jedenfalls - aus dem Verdacht
eine Tatsache macht,
* eine katastrophale Rufschädigung für eine ganze Stadt, die für
die vermeintliche Tat in Haftung genommen wird,
* ein erschreckendes Aufleben längst überwunden geglaubter Klischees
im Verhältnis Ost-West in Deutschland,
* und dann eine bisher nicht gekanntes Maß an Selbstkritik in den
deutschen Medien.
Die "Bild-Zeitung" erschien am 23. November mit den Schlagzeilen
"Sebnitz.
Neonazis ertränken Kind. Am hellichten Tag im Schwimmbad. Keiner
half. Und eine ganze Stadt hat es totgeschwiegen." Die Schlagzeilen
erschienen ohne jede Relativierung, ohne jedes sonst auch in der
Boulevard-Presse übliche Fragezeichen. Sie besaßen, so der Dresdner
Kommunikationswissenschaftler Professor Wolfgang Donsbach, "alle
Elemente, die den Journalismus in solchen Situationen anspringen
ließen". Und sie trafen bei vielen auf einen "fertigen
Bezugsrahmen", auf ein Vorurteil, das mit dem Fall in besonders
eindrucksvoller Weise offenbar wurde: Je östlicher man in Deutschland
kommt, um so rechtsradikaler sind die Leute.
So unwiderstehlich war der Sog dieses Vorurteils, daß selbst die
Süddeutsche Zeitung am 25. 11. mit der Schlagzeile erschien:
"Ein Kind, ertränkt wie eine Katze".
Und am 29. 11. die These verbreitete:
In den alten Ländern bewegen sich die Neonazis am Rande der Gesellschaft
und nicht in deren Mitte, sie bilden eine kriminelle Subkultur,
aber keine massenhafte Jugendkultur. Die existiert im Osten, und
daran würde es gar nichts ändern, wenn der Tod des kleinen Josef
keinen politischen Hintergrund haben sollte". Perfider kann
man die Sebnitzer nicht um die Chance einer Widerlegung des Vorurteils
bringen.
Daß die NPD in den Landtagswahlen in Sachsen
ebenso scheiterte wie die DVU in Sachsen Anhalt, Neonazis in Gestalt
der Republikaner aber schon in der zweiten Legislaturperiode im
Landtag von Baden-Württemberg -einem der reichsten Länder Deutschlands
- sitzen, ist dem Kommentator keine Erwähnung wert. Ihm kommt es,
ebenso wie Pfeiffer, auf die Bestätigung des Vorurteils an.
Donsbach meint dazu: "Dieser Bezugsrahmen war sogar resistent
gegen die Alltagserfahrung, daß - trotz der statistisch tatsächlich
stärkeren rechtsextremen Tendenzen im Osten - wohl kaum Hunderte
von Bürgern einen Mordfall decken."
Was in den Tagen nach der Veröffentlichung der "Bildzeitung"
geschah, nennt der Kollege Donsbach ein "Lehrstück für Journalismus":
Auch der mangelnden Fragezeichen wegen wurde in nahezu jedem deutschen
Medium und in etlichen ausländischen Medien der Verdacht als Tatsache
entgegengenommen und entsprechend kommentiert. Den Bürgern der Stadt
Sebnitz wurde jede Unschuldsvermutung verweigert. Ganz Ostdeutschland
kam in Verruf. Eine dänische Zeitung schrieb: "Das Böse hat
eine Adresse in Ostdeutschland bekommen."
daß der Ministerpräsident unter solchen Umständen nach Sebnitz fährt,
um sich zu kümmern, sich zu erkundigen, um die Menschen um Mithilfe
bei der Aufklärung des schrecklichen Verdachtes zu bitten und den
Sebnitzern einen Teil der Last abzunehmen, die ihnen plötzlich auferlegt
wurde, ist eine Selbstverständlichkeit. Und wenn ich von den "Sebnitzern"
spreche, schließe ich die zu Unrecht Verdächtigten ebenso ein wie
die Familie Kantelberg-Abdulla.
Was in diesen schwierigen Tagen in den Sebnitzern vorgegangen ist,
kann niemand von uns ermessen. Aber wir können mit den Menschen
in Sebnitz dankbar sein für ihren sensiblen und umsichtigen Oberbürgermeister
Mike Ruckh. Er hat bis an die Grenzen seiner und seiner Frau
Leistungskraft das Seine getan, um Niedergeschlagenheit und Resignation
nicht zu groß werden zu lassen. Und, was mindestens genauso bedeutsam
ist: Er hat nach der Wendung der Ereignisse verhindert, daß die
Nachdenklichkeit in unangebrachte Häme- oder gar Triumphgefühle
umschlagen konnte.
Wie nachhaltig rufschädigend der Verlauf der Dinge für Sebnitz war,
zeigt auch das Internet-Gästebuch der Stadt und im Gästebuch des
Freistaates Sachsen aus jenen Tagen. Tausende haben sich dort eingetragen,
viele Texte voller Haß und Ablehnung. So diese keineswegs untypischen
Beispiele:
"Ich habe eigentlich gedacht, solche Tiere gibt es nur noch
auf dem Balkan", schreibt dort jemand und meint die Menschen
in Ostdeutschland. Er fährt fort: "Aber offenbar gehört Sachsen
und der Rest der DDR auch schon zum Balkan".
Oder: "Passt mal auf, und das gilt nicht nur den Sebnitzern,
sondern den meisten von euch Ostgoten: Ihr seid nicht Menschen zweiter
Klasse, ihr seid überhaupt keine Menschen."
Richard Schröder hat diese Vorgänge mit der Feststellung kommentiert:
"Im Osten haben wir eine erschreckend verbreitete Ausländerfeindlichkeit
zu beklagen, im Westen kann man eine beachtliche Inländerfeindlichkeit
ausmachen."
Es gab - zum Glück - auch freundliche Worte:
Liebe Bayern, Sachsen, Rheinländer und Fischköpfe, lasst uns doch
10 Jahre nach unsrer gefeierten Wiedervereinigung nicht so'n Scheiß
daherreden".
Und ein anderer:
"Die Freundlichkeit und Herzlichkeit der hier lebenden Menschen,
die herrliche Landschaft sowie das Flair von Dresden führte dazu,
daß ich hier nicht mehr wegziehen will. Umso mehr erschrecken mich
die hasserfüllten, zum Teil sogar im Nazi-Jargon geführten, Kommentare
einiger meiner Mit-Wessis."
Vor allem aber haben die Bürgerinnen und Bürger ihrer Partnerschaft
Montabaur den Sebnitzern Mut gemacht:
Zitat - Ich gehe davon aus, daß der Anteil der Menschen in Westdeutschland
, die so positiv denken, genauso hoch ist wie der Anteil der Menschen
in Ostdeutschland, der nichts, aber auch gar nichts mit Ausländerfeindlichkeit
und Rechtsextremismus im Sinn haben.
Schließlich erleben wir zur Zeit ein erstaunliches Maß an Selbstkritik
der deutschen Medien, auch derer, die allzuschnell ihr Urteil gefällt
hatten. Ich bin dafür dankbar aber ich bin auch überrascht, daß
das möglich ist.
Presse-Schelte verbietet sich eigentlich ebenso wie Urteils-Schelte.
Im Fall Sebnitz war es jedoch notwendig, die Vorverurteilung einer
ganzen Stadt zu kritisieren und dagegen zu halten. Ich habe mich
dabei um Differenzierung bemüht, denn es gab, wie wir alle wissen,
etliche Journalisten, die mit vielen Fragezeichen berichtet und
sich die Sache nicht leicht gemacht haben. daß die Medien selbst
den Fall zum Anlass nehmen, um über unsere "Nachrichtenwelt"
und ihre Gesetzmäßigkeiten zu reflektieren, ist eine der wenigen
guten Folgen des Falles Sebnitz.
Gestern schrieb der Tagesspiegel über die Mechanismen von Geschichten,
die von den Medien für wahr gehaltenwerden:
"Solche Mechanismen spielen sich oft im Unterbewusstsein ab.
Je kurzatmiger der Journalismus wird, desto brisanter wird das heimliche
Gedächtnis der Geschichten. Darin besteht nämlich ihr mythisches
Moment: daß sie auf verborgene Weise miteinander in Verbindung stehen.
Und sie bleiben verborgen, weil der Zwang zur Schnelligkeit, die
Verlockung der Sensation, die Macht der Gewohnheit und die Stimme
des Glaubens den Nachrichtenfluss steuern."
Und auf den Fall Sebnitz bezogen schrieb das Blatt:
"Noch gefährlicher wird es, wenn - wie im Fall Sebnitz - ideologische
Rechtfertigungen für voreilige Behauptungen nachgeschoben werden,
etwa die, angesichts der vielen fremdenfeindlichen Gewalttaten in
unserem Land habe man die Schwimmbad-Erzählung leider für glaubhaft
halten müssen. Im Umkehrschluss bedeutet das: Wer Zweifel an der
Darstellung von Josephs öffentlicher Ertränkung hatte, der leugnet
die fremdenfeindlichen Gewalttaten in unserem Land. Wie schrieb
doch der Leitartikler der "Zeit" vor sechs Jahren, als
ein Mädchen in Halle sich selbst ein Hakenkreuz in die Backe geritzt
und sich dann als Oper eines Neonazi-Überfalls ausgegeben hatte?
"Nein, für Zweifel an jener ersten Nachricht aus Halle gab
es keinen Spielraum. Das Erschrecken bleibt, denn noch in der Lüge
steckt auch die Wahrheit" (Die Zeit). Ein kühner Satz."
Dem kann man kaum etwas hinzufügen. Niemand, der sich in dieser
Situation vor die Sebnitzer stellt, ist deshalb ein Verharmloser
des rechten Extremismus und einer dumpfen Ausländerfeindlichkeit,
die es, wie wir wissen, auch bei uns und auch in Sebnitz gibt. Niemand
leugnet, daß es im Osten mehr ausländerfeindliche Straftaten und
teilweise andere Erscheinungsformen des Hasses als in Westdeutschland
gibt. Niemand darf aber auch übersehen, daß hier die Ursachen teilweise
andere sind, und daß deshalb die Rezepte dagegen, nach denen wir
suchen, auch andere sein müssen.
Eines jedoch dürfen wir nicht zulassen: daß sich in Deutschland
nur diejenigen als die besten Kämpfer gegen den Ausländerhass empfinden
dürfen, die andere am schnellsten des Ausländerhasses bezichtigen
und mit Fingern auf andere zeigen. Wir dürfen nicht zulassen daß,
wie der Philosoph Odo Marquard in einem ähnlichen Zusammenhang sagt,
der Versuch unternommen wird, dem Tribunal zu entkommen, indem man
selbst zum Tribunal wird.
Ich glaube, daß die Vorgänge um Sebnitz uns die Auseinandersetzung
mit der Ausländerfeindlichkeit nicht gerade leichter gemacht haben.
Aber vielleicht haben sie uns allen geholfen, zu differenzieren,
mit einander unsere unterschiedlichen Erfahrungen auszutauschen
und unsere unterschiedlichen Probleme und Herausforderungen zu verstehen.
Eines darf nicht geschehen:
Daß sich die Westdeutschen jetzt als die guten Menschen sehen und
die Ostdeutschen als die schlechten - und auf diese Weise eine neue
Mauer in Deutschland errichten: Eine Mauer, die man nicht durf Mut
und den Wusch nach Einheit überwinden kann, weil sie auf Ablehnung
und Verachtung beruht.
Es ist Schaden für Sebnitz entstanden. Wahrscheinlich sogar wirtschaftlicher
Schaden. Wir werden zusammen mit den Sebnitzern überlegen, wie wir
dort helfen können. Die Staatsregierung ist bereits im Gespräch
mit Oberbürgermeister Ruckh.
Stadt und Region haben auch einen Imageschaden erlitten, über dessen
Nachhaltigkeit wir noch wenig wissen. Wenn wir dort helfen können,
werden wir das ebenfalls tun. Nicht etwa in der Weise, daß wir etwas
glänzend polieren, was nicht glänzend ist. Sondern in der Weise,
daß wir das wirkliche Sebnitz, seine Bewohner und seine Landschaft,
den Menschen näherbringen.
Damit sich jeder selbst sein BILD davon machen und sein Urteil darüber
bilden kann. Dieses Urteil wird kein Vorurteil, sondern ein gutes
Urteil sein.
Der Fall des kleinen Joseph, dessen Schicksal uns jenseits aller
anderen Ereignisse und unabhängig vom endgültigen Ergebnis der Ermittlungen
berühren muß, kann sich zum Guten wenden, wenn alle das ihnen Mögliche
dafür tun.
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