| Dezember
2007:
Die Dresdner Anti-Antifa Akte
siehe auch:
- Pressedokumentation seit dem Auftauchen der Neonazi-Datensammlung:
zur Pressedokumentation
- Pressemitteilungen des a.l.i.a.s. Dresden zur Anti-Antifa-Akte:
http://alias.sytes.net
Rückblick
auf die Ereignisse
Zum Jahresende 2006 wurde dem a.l.ia.s. anonym eine Datensammlung
von über 150 Personen zugestellt. Dabei handelte sich es um
eine so genannte Anti-Antifa-Akte welche im Neonazitreffpunkt Oskar-Röder-Str.
gefunden wurde.
In der Akte befinden sich gesammelte Daten von Personen die sich
gegen Neonazis und Rassismus engagieren; zum einen aus dem Internet
zusammengetragen und zum anderen aus staatsanwaltschaftlichen Ermittlungsakten.
Nachdem das a.l.i.a.s. veröffentlichte, dass es eine solche
Akte gibt, kam es am 29. Januar 07 zu einer Hausdurchsuchung durch
die Beamten des Dezernat Staatsschutz, wobei die besagte Akte ausgehändigt
wurde.
Die Staatsanwaltschaft eröffnete zunächst
ein Verfahren, welches allerdings im Juni 2007 wieder eingestellt
wurde. Der Anfangsverdacht, „daß mit der systematischen
Sammlung von Daten Vorbereitungshandlungen begangen sein könnten,
um organisiert Gewalt gegen die linke Szene anzuwenden [...] hat
sich jedoch nicht verdichtet, und darum wurde das Verfahren eingestellt“
so Oberstaatsanwalt Jürgen Schär im Interview mit der
"Jungen Welt".
Die Einstellung des Verfahrens mutet doch
sehr fraglich vor dem Hintergrund an, dass telefonisch versucht
wurde, Personen die in genau diesen Akten genannt werden, einzuschüchtern
bzw. sogar Morddrohungen ausgesprochen wurden. Noch dazu, wo völlig
offensichtlich ist, welche Neonazis aus dem Umfeld der "Freien
Kräfte" daran beteiligt, waren über diesen Weg Informationen
zu beschaffen. So erstatteten die stadtbekannten Neonazis Ronny
Thomas, Sven Hagendorf und Rene Despang (Abgeordneter der NPD im
Landtag) abwechselnd Anzeigen und erhielten offenbar über ihre
Anwälte Ines Kilian und Peter Manthey Akteneinsicht. Bereits
2004 und 2005 hatten von polizeilichen Ermittlungen Betroffene die
Staatsanwaltschaft über ihre Befürchtung informiert, dass
die Anzeigen der Neonazis einzig den Zwecken der Einschüchterung
und Sammlung von persönlichen Daten dienen. Die meisten derartigen
Anzeigen haben sich zwischenzeitlich als haltlos erwiesen, die entsprechenden
Ermittlungsverfahren wurden folgerichtig eingestellt. Die persönlichen
Daten sind dennoch bei den Neonazis gelandet.
Bei der genaueren Betrachtung gibt es zwei
schwerwiegende Probleme.
Zum einen ist es möglich, dass Neonazis Anzeigen stellen und
diese dann zur Eröffnung eines Verfahrens führen, ohne
eine genauere Prüfung der Beweislage.
Und zum anderen ist es fraglich, ob die Bildermappen welche die
Polizei Neonazis zur Identifizierung angeblicher Tatverdächtiger
vorlegt, den gesetzlichen- und datenschutzrechtlichen Bestimmungen
entsprechen.
So befinden sich in diesen Mappen ausschließlich Personen
aus dem links-alternativen Spektrum. Das heißt, egal wen die
Nazis identifizieren, sie können sicher sein "eine Richtige"
- nämlich eine Person aus der linken Szene zu beschuldigen.
Teilweise stammen diese Fotos sogar aus Polizeidokumentationen von
linken Protestveranstaltungen. Zusätzlich erhalten sie noch
Daten von Personen, die nicht von den Ermittlungen betroffen sind,
da in einigen Akten neben den Fotos in den Bildermappen komplette
Namen, Adressen, Geburtsdatum sowie Personalausweisnummer stehen.
Die Staatsregierung hält sich derweilen
bedeckt. Zwar räumt sie ein, dass die Daten aus Ermittlungsakten
stammen, allerdings ist ihr der Kontext dass Neonazis Anzeigen erstatten,
um an Daten von politischen Gegner_innen zu gelangen nicht bekannt.
Und auch die Frage, ob Fehlverhalten von Ermittlungsbehörden
vorliegt, wurde verneint. So wird also die sehr fragwürdige
Arbeitsweise der Dresdner Polizei gedeckelt. Und Personen die sich
gegen Neonazis engagieren, müssen damit rechnen, dass jederzeit
ein Ermittlungverfahren gegen sie eröffnet wird, weil irgendein
Neonazi noch nicht genug Daten hat oder die Person stressen will.
Denn ein Ermittlungverfahren bringt nicht nur mit sich, dass persönliche
Daten veröffentlicht werden, sondern auch Repressionen von
Staatsorganen und Kosten für Anwält_innen.
Wir fordern eine Aufklärung der polizeilichen
und staatsanwaltschaftlichen Arbeitsweise.
Solidarität mit den Betroffenen
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