25. 02. 03, Dresdner Neueste Nachrichten Führender
Kopf der Neonazi-Szene im Gerichtssaal festgenommen
"Wir lassen uns nicht kriminalisieren!",
rufen die jungen Männer mit den kurzgeschorenen Haaren häufig
auf ihren Kundgebungen und Demonstrationen. Ronny T. (27), führender
Kopf in der Dresdner Neonazi-Szene um den "nationalen Jugendtreff"
"Thor" in Übigau wurde gestern in Handschellen
aus dem Gerichtssaal geführt. Das Amtsgericht Dresden verurteilte
ihn wegen vorsätzlicher Körperverletzung zu einer Haftstrafe
von zehn Monaten ohne Bewährung.
Der Haftbefehl wurde im Zuge eines weiteren
Verfahrens wegen Widerstands gegen Vollstreckungsbeamte erlassen.
Ronny T. soll sich einer Polizeikontrolle im "Thor"
widersetzt haben, teilte das Gericht als Begründung mit.
Der Arbeitslose wurde von seiner Festnahme überrumpelt. Er
hatte in dem Gerichtsverfahren höchstens mit einer Bewährungsstrafe
gerechnet.
Die Staatsanwaltschaft hatte dem gelernten
Bäcker vorgeworfen, am 1. September 2002 einen 18-Jährigen
mit einem Kopfstoß schwer verletzt zu haben. Ronny T. war
von seinem mitangeklagten Vater Holger T. (50) zur Verstärkung
gerufen worden. Der Vater hatte nach dem Regionalliga-Derby zwischen
Dynamo Dresden und dem Dresdner SC Knaller vom Balkon seiner Wohnung
in Gorbitz geworfen. Das spätere Opfer fühlte sich gestört
und bat Holger T., den Lärm zu unterlassen. Das nahm der
Angeklagte zum Anlass, bei Roberto N. (18) und seinem Bruder Alexander
N. (20) zu klingeln und die jungen Männer vollzupöbeln.
Als die Mieter den ungebetenen Gast gewaltsam
vor die Tür gesetzt hatten, ließ Holger T. seinen Sohn
antreten. "Mein Vater war sehr aufgebracht. Ich wusste gar
nicht, worum es ging. Wir gingen hoch und klingelten an der Wohnungstür.
Erst gab es ein normales Gespräch. Dann wurde ich plötzlich
angesprungen. Um einen Angriff abzuwehren, habe ich der Person
einen Kopfstoß versetzt", schilderte Ronny T. seine
Tat als Notwehrhandlung. Roberto N. erlitt schwere Zahnverletzungen,
ein Nerv musste gezogen werden.
"Absolut lächerlich", meinte
der Vertreter des Opfers, Achim Schmidtke, zu der Notwehr-Version.
"Solche Kopfstöße muss man üben. Sie wollten
ihr Opfer schwer verletzen." Als Bewährungsbrecher müsse
Ronny T. zu einer Haftstrafe ohne Bewährung verurteilt werden.
Richter Matthias Allmang schloss sich dieser
Auffassung an. Er verurteilte Holger T. zu einer Geldstrafe von
1500 Euro und schickte Ronny T. ohne Bewährung ins Gefängnis.
Neben dem aktuellen Ermittlungsverfahren ist noch eine Anklage
wegen fahrlässiger Trunkenheit im Verkehr gegen den "Thor"-Aktivisten
anhängig.
Thomas Hartwig
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