| Sächsische
Zeitung
Mittwoch, 16. Juli 2003
Thor-Mitbetreiber droht weiter ein Jahr Haft
Widerstand und Körperverletzung
/ Strafmaß bestätigt
Die elfte Strafkammer des Landgerichts Dresden
hat gestern das Urteil gegen Ronny T. (27) bestätigt. Damit
bleibt es bei seiner Haftstrafe von einem Jahr ohne Bewährung,
die das Amtsgericht im April wegen mehrfachen Widerstands gegen
Vollstreckungsbeamte und Körperverletzung ausgesprochen hatte.
Auch das Landgericht sah es nach fünf
Verhandlungstagen als erwiesen an, dass der Angeklagte am 30.
November 2002 vor der Gaststätte „Thor“, bis
April ein Treff der rechten Szene in Übigau, zu Unrecht Widerstand
gegen einen Polizei-Einsatz geleistet hatte. Bei einer Überprüfung
einer Skinhead-Veranstaltung soll sich Ronny T., der zu den Mitbetreibern
dieses „nationalen Klubs“ zählte, mit einem Polizisten
geschlagen haben.
In der zweiten Sache gegen den Angeklagten,
er hatte sich im Januar 2002 vor einer Straßenbahn ebenfalls
mit Polizisten geschlagen und eine Beamtin verletzt, ließ
das Landgericht zwar den Widerstands-Vorwurf fallen, ohne jedoch
das Strafmaß zu verändern.
Der bereits einschlägig vorbestrafte
Ronny T., der wegen dieser Vorwürfe von Februar bis Ende
Juni in Untersuchungshaft gesessen hatte, kündigte nach der
Verhandlung an, in Revision zu gehen.
(lex)
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