Sächsische Zeitung Dresden 17. Juli 2003
Gewalt gegen Fremde
Beleidigungen und Körperverletzungen:
Mehrere Prozesse gegen junge Rechte
Von Alexander Schneider
Nicht jedes Mal, wenn ein Ausländer von
einem Deutschen verletzt wird, handeln die Täter vor einem
fremdenfeindlichen Hintergrund. Zurzeit häufen sich an den
Gerichten jedoch Prozesse gegen Angeklagte, die Menschen wegen ihrer
Hautfarbe oder Herkunft schwer verletzt haben sollen.
Wie sich die Bilder in den Gerichtssälen
gleichen: Die Tatverdächtigen sind um die 20 Jahre alt, stammen
selten aus intakten Familien, sind meist ohne Beruf oder in einer
überbetrieblichen Ausbildung und machen aus ihrer rassistischen
Gesinnung oft keinen Hehl. Angeklagt sind sie, weil sie –
immer alkoholisiert – nachts in Dresden Ausländer angepöbelt
und zusammengeschlagen haben sollen, im Bus, in Straßenbahnen
und auf der Straße.
Ein ungarischer Mann wurde am Lennéplatz
sogar lebensgefährlich verletzt (siehe Kasten). Als Motiv nannte
ein Angeklagter „Ausländerhass“. Bis gestern fand
auch dieser Prozess am Amtsgericht Dresden statt. Doch weil im Raum
steht, dass die beiden Angeklagten sogar geplant haben sollen, ihr
Opfer umzubringen, hat das Amtsgericht das Verfahren nun an die
Jugendkammer des Landgerichts abgegeben. Eine Verabredung zu einem
Mord ist kein Fall mehr fürs Amtsgericht.
„Es ist mein tägliches Brot“,
sagt der Angolaner Buaventura V. (40) auf die Frage der Richterin,
ob er wegen seiner Hautfarbe schon einmal beleidigt worden sei.
Doch Ende März ist der Mann, der seit den 80er Jahren in Dresden
lebt, zum ersten Mal Opfer körperlicher Gewalt geworden: Er
wurde in einer Straßenbahn schwer verletzt. Die Verdächtigen
schweigen bislang.
Häufen sich Verbrechen gegen Ausländer
in Dresden angesichts dieser Fälle, die kaum älter als
ein halbes Jahr sind? „Nein, von einer Häufung kann man
nicht sprechen“, sagt Oberstaatsanwalt Jürgen Schär,
in dessen Abteilung die Anklagen vorbereitet wurden.
„Schneller vor Gericht“
Schär: „Aber wir versuchen, solche
Fälle schneller vor Gericht zu bringen. Die Strafe muss auf
dem Fuße folgen.“ Grundsätzlich beobachte er jedoch,
dass Delikte mit fremdenfeindlichem Hintergrund häufiger angezeigt
werden und Bürger inzwischen sensibler reagierten.
Auch bei der Polizei geht man nicht von einer
Häufung aus: „Wir haben 2001 vier fremdenfeindliche Gewaltdelikte
in Dresden gezählt, 2002 waren es nur zwei“, sagt Lothar
Hofner vom Landeskriminalamt Sachsen. Er spricht von Einzelfällen
– doch 2003 wurden mindestens fünf Übergriffe bekannt.
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Sächsische Zeitung Dresden
15. Juli 2003
Polizei ermittelt schlampig
Mindestens drei Ausländer
zusammengeschlagen
Von Alexander Schneider
Wieder stehen junge Rechte vor dem Amtsgericht
Dresden, die nachts in Dresden mindestens drei dunkelhäutige
Menschen zusammengeschlagen haben sollen. Die Staatsanwaltschaft
wirft ihnen gefährliche Körperverletzung und Beleidigung
vor. So sollen Marcel N. (20) und Patrik T. (24) Ende März
in einer Straßenbahn Linie 1 den Angolaner Buaventura V. (40)
beschimpft und geschlagen haben. Wenig später, nun in einer
Buslinie, haben sie laut Anklage auf Amjad J. (33) eingeschlagen.
Gemeinsam mit dem Mitangeklagten Marco F. (18) soll Marcel N. bereits
Anfang Februar an einer Haltestelle Kesselsdorfer / Ecke Tharandter
Straße einen Inder eine Bierflasche über den Kopf geschlagen
haben.
Doch nicht diese Übergriffe gegen Ausländer
überschatteten den Prozessbeginn, sondern schlampige Polizeiarbeit.
So unterließen es die Beamten, sich vor Ort die Personalien
von Augenzeugen geben zu lassen, als sie – immerhin zu sechst
– den Fall des Inders Sawinda S. aufgenommen und wenig später
die Verdächtigen festgenommen hatten. Wichtige Spuren, etwa
Glassplitter der Flasche, wurden nicht gesichert. „Wir haben
telefonisch Anweisungen vom Kriminaldauerdienst erhalten“,
sagte dazu Polizist Matthias H. (43). Marco F. wurde wenig später
wieder laufen gelassen, doch keiner der drei Beamten, die gestern
gehört wurden, konnte sagen, wer das warum angeordnet und im
Protokoll vermerkt hatte.
Pflichtverteidiger legt sein Mandat nieder
Apropos Protokoll: Dort steht zu lesen, der
Geschädigte habe eine Bierflasche „auf den Kopf bekommen“.
– „Ja, was denn: geschlagen oder geworfen? Von vorne
oder von hinten? Ging die Flasche kaputt“, wollte Richterin
Birgit Keeve genervt wissen. Die Beamten hatten weder den Beschuldigten
noch dem Opfer diese Fragen gestellt. Nach der Verhaftung fand keine
Gegenüberstellung mit dem Opfer statt.
Auch der Staatsschutzbeamte Frank M. (44)
machte keine gute Figur als Zeuge. Ihm tischte Marcel N. die Geschichte
auf, ein Kumpel namens „Keule“ habe den Angolaner in
der Straßenbahn getreten. „Keule und ich sehen uns zum
Verwechseln ähnlich und wir waren gleich gekleidet“,
soll N. in seiner Vernehmung gesagt haben.
Auch die Rechten machten von sich Reden: Marco
F. und ein Zuschauer trugen ein T-Shirt, das die Opfer des Oklahoma-Attentats
beleidigt. Sinngemäß stand „Heil McVeigh, 168:1“
darauf zu lesen – Timothy McVeigh hatte 168 Menschen in den
Tod gerissen, als seine Bombe vor dem US-Bürogebäude 1995
explodierte. Pflichtverteidiger Achim Schmidtke legte deswegen sogar
sein Mandat nieder: „Dieses T-Shirt ist krank, eine Unverschämtheit.“
Die Angeklagten machten ansonsten von
ihrem Schweigerecht Gebrauch, was die Arbeit des Jugendschöffengerichts
angesichts einer derartigen Ermittlungstätigkeit der Polizei
zusätzlich erschwert. Die Verhandlung wird fortgesetzt.
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