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Neo-Nazis DD

 



März 2008: NPD-Aktivistin als Schöffin am Dresdner Amtsgericht

Alter schützt vor Torheit nicht.


Die Dresdner Nazi-Oma, Elli Dobberstein, ist mal wieder in die Öffentlichkeit gerückt.
Als langjährige Aktivistin der Dresdner Szene war sie u.a. Mitorganisatorin des alljährlichen Nazimarsches zum 13. Februar und Ortsbeirätin für die NPD-Tarnorganisation "Nationales Bündnis Dresden".
Nebenbei beschäftigt sich Dobberstein als ehrenamtliche Schöffin am Amtsgericht Dresden. In dieser Rolle fiel sie am 17. März erneut auf.
Sie war schlicht nicht erschienen und musste nicht nur polizeilich abgeholt werden, sondern zahlt jetzt auch Ordnungsgeld. Für Doberstein eine "Verschwörung". „Der Termin wurde mir nicht bekannt gegeben“, sagte sie mit dünner Stimme. „Ich habe den Eindruck, man will mich nicht dabeihaben, weil ich ein Querkopf bin.“sagte sie der Sächsischen Zeitung.
Als "Querkopf" trat Dobberstein in der Vergangenheit eher selten in Erscheinung. Vielmehr als Nazi-Oma, die fest integriert ist in das Dresdner Szene-Konglomerat aus gewaltbereiten Freien Kräften, NPD-AnhängerInnen und Landtagsaktivisten.


Presseartikel

Mehr zu Elli Doberstein auf venceremos:
Beispielhaft die erste und letzte Erwähnung. Für eine vollständige Linksammlung bitte die google-Suche auf der Startseite nutzen.

 

 



JLO-Aktivistin Dobberstein zum alljährlichen Trauerzeremonial zum 13. Februar.


Verschwörer unter sich.
Elli Dobberstein im Gespräch mit dem Antisemiten Horst Mahler in Berlin am Rande einer NPD-Kundgebung 2004.





Presse:

 

Donnerstag, 20. März 2008, Sächsische Zeitung

Verwirrte Schöffin
Der SZ- Gerichtsreport

Völlig überraschend ist am dritten Sitzungstag der Prozess gegen sechs Jugendliche am Amtsgericht Dresden geplatzt. Schon seit Februar standen sie wegen gefährlicher Körperverletzung vor dem Jugendschöffengericht. Doch am Montagmorgen war die ehrenamtliche Schöffin Elli D. (65) erneut nicht erschienen. Bereits am 3.März war sie erst nach telefonischer Erinnerung eineinhalb Stunden zu spät gekommen. Sie habe einen verwirrten Eindruck gemacht, schildern Prozessbeteiligte.

Das gleiche Spiel am vergangenen Montag. Erneut fehlte Elli D. Nun wurde sie sogar von Wachtmeistern zu Hause abgeholt – eineinviertel Stunden Verzug. Weil die 65-Jährige jedoch wieder einen völlig desorientierten Eindruck gemacht habe, war es für Verteidiger Andreas Boine zu viel. Er stellte einen Befangenheitsantrag: „Die Dame hat es an der für ein Jugendstrafverfahren nötigen Ernsthaftigkeit vermissen lassen“, sagte er. „Welchen Eindruck müssen die Angeklagten bekommen?“ Eine Anwältin: „Wir haben uns alle gewundert. Die Schöffin war nicht bei sich. Als wäre nur ihre Hülle da.“

Das Gericht gab dem Antrag statt und setzte das Verfahren aus. Der Prozess muss komplett neu aufgerollt werden. Elli D. erhielt für ihr zweimaliges Fehlen Ordnungsgelder von je 300 Euro. „Wir werden uns mit der Frau unterhalten“, sagte Roland Wirlitsch, Sprecher des Amtsgerichts. Man müsse prüfen, ihr die Kosten des geplatzten Verfahrens zu berechnen. Nach Schätzung einer Anwältin sind das schnell mehr als 8000 Euro.

Auf SZ-Anfrage bestätigte Elli D. ihr Fehlen und begründete es mit Verschwörungstheorien. „Der Termin wurde mir nicht bekannt gegeben“, sagte sie mit dünner Stimme. „Ich habe den Eindruck, man will mich nicht dabeihaben, weil ich ein Querkopf bin.“ Auch ihre Parteimitgliedschaft in der NPD könnte ein Grund sein. Gesundheitlich gehe es ihr gut. Diese Angaben sind sämtlich fragwürdig. Hatte das Gericht die Dame doch eigens holen lassen. Die Richter werden ein ernstes Wort mit Elli D. sprechen müssen.



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20. März 2008, Dresdner Neueste Nachrichten


Rechte Schöffin brachte Prozess zum Platzen
Thomas Hartwig


Die rechtsextreme NPD will bei den im Herbst anstehenden Schöffenwahlen möglichst viele Kandidaten aufstellen und die Gerichte unterwandern. Auf der Internetseite des Landesverbandes Sachsen fordern die Rechtsextremen ihre Sympathisanten dazu auf, für das Schöffenamt zu kandidieren. „Die Gemeinderäte und Schöffenwahlausschüsse werden das vermutlich zur Kenntnis genommen haben und wohl auch bei ihrer Entscheidung berücksichtigen“, sagte dazu Justizminister Geert Mackenroth (CDU).
Der Minister muss sich zurückhalten, Einfluss auf die Schöffenwahl darf er nicht nehmen. Laut Ministeriumssprecher Martin Marx ist es rechtlich nicht möglich, NPD-Mitgliedern oder –Sympathisanten eine Kandidatur für das Schöffenamt zu verwehren. Die Verantwortlichen vor Ort, die die Vorschlagslisten erstellen, seien gefragt. Sie könnten laut Marx am besten einschätzen, ob ein Bewerber politisch unabhängig ist – eine Grundvoraussetzung für das Schöffenamt.
Was passiert, wenn Rechtsextreme an der Rechtssprechung mitwirken, zeigt das Beispiel einer 65-jährigen Jugendhilfsschöffin. Die „gute Seele der nationalen Opposition in Dresden“ (Zitat: Internetseite des rechtsextremen Nationalen Bündnisses) hat ein Verfahren gegen sechs Jugendliche wegen Körperverletzung zum Platzen gebracht. Die Schöffin fehlte zum Prozesstermin am 3. März und kam nach telefonischer Aufforderung anderthalb Stunden später – sechs Pflichtverteidiger mussten in dieser Zeit auf Staatskosten Däumchen drehen.
Am 17. März zum nächsten Prozesstag erschien die Frau wieder nicht. Das Maß war voll: Rechtsanwalt Andreas Boine stellte einen Befangenheitsantrag, da sich die Schöffin nicht ernsthaft der Rechtsfindung widme. „Die Sache hat auch einen erzieherischen Effekt. Da sitzen sechs junge Menschen, die Normen überschritten haben sollen. Und dann kommt ein Laienrichter nicht zum Prozess“, so Boine.
Dem Antrag wurde stattgegeben – das Verfahren muss mit neuen Schöffen neu aufgerollt werden. De säumige Schöffin wurde mit Ordnungsgeld belegt. Das Gericht prüft zudem, ob sie an den Verfahrenskosten beteiligt werden kann. Warum die Frau ihren Pflichten nicht nachkam, ist unklar. Sie war nicht zu erreichen.

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