Presse:
Donnerstag, 20. März 2008, Sächsische Zeitung
Verwirrte
Schöffin
Der SZ- Gerichtsreport
Völlig überraschend ist am dritten Sitzungstag der
Prozess gegen sechs Jugendliche am Amtsgericht Dresden geplatzt.
Schon seit Februar standen sie wegen gefährlicher Körperverletzung
vor dem Jugendschöffengericht. Doch am Montagmorgen war die
ehrenamtliche Schöffin Elli D. (65) erneut nicht erschienen.
Bereits am 3.März war sie erst nach telefonischer Erinnerung
eineinhalb Stunden zu spät gekommen. Sie habe einen verwirrten
Eindruck gemacht, schildern Prozessbeteiligte.
Das gleiche Spiel am vergangenen Montag. Erneut fehlte Elli D.
Nun wurde sie sogar von Wachtmeistern zu Hause abgeholt –
eineinviertel Stunden Verzug. Weil die 65-Jährige jedoch
wieder einen völlig desorientierten Eindruck gemacht habe,
war es für Verteidiger Andreas Boine zu viel. Er stellte
einen Befangenheitsantrag: „Die Dame hat es an der für
ein Jugendstrafverfahren nötigen Ernsthaftigkeit vermissen
lassen“, sagte er. „Welchen Eindruck müssen die
Angeklagten bekommen?“ Eine Anwältin: „Wir haben
uns alle gewundert. Die Schöffin war nicht bei sich. Als
wäre nur ihre Hülle da.“
Das Gericht gab dem Antrag statt und setzte das Verfahren aus.
Der Prozess muss komplett neu aufgerollt werden. Elli D. erhielt
für ihr zweimaliges Fehlen Ordnungsgelder von je 300 Euro.
„Wir werden uns mit der Frau unterhalten“, sagte Roland
Wirlitsch, Sprecher des Amtsgerichts. Man müsse prüfen,
ihr die Kosten des geplatzten Verfahrens zu berechnen. Nach Schätzung
einer Anwältin sind das schnell mehr als 8000 Euro.
Auf SZ-Anfrage bestätigte Elli D. ihr Fehlen und begründete
es mit Verschwörungstheorien. „Der Termin wurde mir
nicht bekannt gegeben“, sagte sie mit dünner Stimme.
„Ich habe den Eindruck, man will mich nicht dabeihaben,
weil ich ein Querkopf bin.“ Auch ihre Parteimitgliedschaft
in der NPD könnte ein Grund sein. Gesundheitlich gehe es
ihr gut. Diese Angaben sind sämtlich fragwürdig. Hatte
das Gericht die Dame doch eigens holen lassen. Die Richter werden
ein ernstes Wort mit Elli D. sprechen müssen.
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20. März 2008, Dresdner Neueste Nachrichten
Rechte Schöffin brachte Prozess
zum Platzen
Thomas Hartwig
Die rechtsextreme NPD will bei den im Herbst anstehenden Schöffenwahlen
möglichst viele Kandidaten aufstellen und die Gerichte unterwandern.
Auf der Internetseite des Landesverbandes Sachsen fordern die
Rechtsextremen ihre Sympathisanten dazu auf, für das Schöffenamt
zu kandidieren. „Die Gemeinderäte und Schöffenwahlausschüsse
werden das vermutlich zur Kenntnis genommen haben und wohl auch
bei ihrer Entscheidung berücksichtigen“, sagte dazu
Justizminister Geert Mackenroth (CDU).
Der Minister muss sich zurückhalten, Einfluss auf die Schöffenwahl
darf er nicht nehmen. Laut Ministeriumssprecher Martin Marx ist
es rechtlich nicht möglich, NPD-Mitgliedern oder –Sympathisanten
eine Kandidatur für das Schöffenamt zu verwehren. Die
Verantwortlichen vor Ort, die die Vorschlagslisten erstellen,
seien gefragt. Sie könnten laut Marx am besten einschätzen,
ob ein Bewerber politisch unabhängig ist – eine Grundvoraussetzung
für das Schöffenamt.
Was passiert, wenn Rechtsextreme an der Rechtssprechung mitwirken,
zeigt das Beispiel einer 65-jährigen Jugendhilfsschöffin.
Die „gute Seele der nationalen Opposition in Dresden“
(Zitat: Internetseite des rechtsextremen Nationalen Bündnisses)
hat ein Verfahren gegen sechs Jugendliche wegen Körperverletzung
zum Platzen gebracht. Die Schöffin fehlte zum Prozesstermin
am 3. März und kam nach telefonischer Aufforderung anderthalb
Stunden später – sechs Pflichtverteidiger mussten in
dieser Zeit auf Staatskosten Däumchen drehen.
Am 17. März zum nächsten Prozesstag erschien die Frau
wieder nicht. Das Maß war voll: Rechtsanwalt Andreas Boine
stellte einen Befangenheitsantrag, da sich die Schöffin nicht
ernsthaft der Rechtsfindung widme. „Die Sache hat auch einen
erzieherischen Effekt. Da sitzen sechs junge Menschen, die Normen
überschritten haben sollen. Und dann kommt ein Laienrichter
nicht zum Prozess“, so Boine.
Dem Antrag wurde stattgegeben – das Verfahren muss mit neuen
Schöffen neu aufgerollt werden. De säumige Schöffin
wurde mit Ordnungsgeld belegt. Das Gericht prüft zudem, ob
sie an den Verfahrenskosten beteiligt werden kann. Warum die Frau
ihren Pflichten nicht nachkam, ist unklar. Sie war nicht zu erreichen.
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