| 24.07.2001, Junge Welt
Rote Ohren vor Gericht
Bewährungsstrafe für Sachsens
stellvertretenden NPD- Ordnungsdienstleiter
Als sie auf einer Dresdner Elbbrücke während
einer NPD- Demo im Sommer 2000 so traulich beieinander standen,
hätte man sie gut für Mutter und Sohn halten können. Wäre da
nicht dieser Blick gewesen, einem schlechten "Ich seh dir in
die Augen, Kleines"-Imitat gleich. Vielleicht verbindet sie
aber gar keine persönliche Beziehung, sondern ein gemeinsames
Interesse an Ordnung: Margitta Popp ist Mitarbeiterin des Ordnungsamtes
der Stadt, Andree Kuhn "1. stellvertretender Landesordnungsdienstleiter
der Nationaldemokratischen Partei Deutschlands".
Geturtelt wurde beim erneuten Zusammentreffen vergangene Woche
vor dem Amtsgericht Dresden allerdings nicht, denn Kuhn war
der verbotenen "Durchführung von Versammlungen und Aufzügen"
angeklagt, wofür ein Strafrahmen von Geld- bis hin zur Freiheitsstrafe
von bis zu einem Jahr vorgesehen ist. Nach dem für die örtliche
Neonaziszene recht erfolgreichen Demonstrationsjahr 2000 - fast
monatlich ein Aufzug in der Landeshauptstadt - sollte Anfang
Dezember unter dem Titel "Kulturerhalt statt Leitkultur" eine
letzte Veranstaltung stattfinden. Kurz zuvor hatte die Stadt
das Ganze aber mit einem Verbot belegt und vor dem Oberverwaltungsgericht
Bautzen Recht bekommen.
Man traf sich aber trotzdem mit Lautsprecherwagen und Transparenten.
Und vier Personen, unter ihnen Kuhn, legten auch Ordnerbinden
an. Letzteres sei ein Fehler gewesen, so der heute 24jährige.
Es habe aber gar keine Versammlung stattgefunden, weil man sich
nach Feststellung der Personalien und Platzverweis sofort entfernt
habe. "Ich kenne Herrn Kuhn von allen anderen Versammlungsanmeldungen
her", so Popp. Sowohl für sie als auch für den Einsatzleiter
sei klar gewesen, daß mit dem Tragen einer Ordnerbinde eine
Veranstaltung verbunden sei. Daß Kuhn als stellvertretender
Versammlungsleiter nichts vom Verbot des OVG gewußt haben will,
gleichzeitig aber die Ankommenden in Empfang nehmen wollte,
um sie nach Hause zu schicken, schien der Klageseite eine widersprüchliche
"reine Schutzbehauptung".
Der gleichfalls anwesende Andreas Storr hatte nämlich einen
Eileinspruch beim Bundesverwaltungsgericht durch den Berliner
Rechtsanwalt Carsten Schrank dabei. "Ein Rechtsanwalt", so Popp,
"hatte alles in der Hand." Der hatte sich einen Namen als Verteidiger
im Gubener Hetzjagd-Prozeß und mit einer NPD-Rechtsschulung
in der Sächsischen Schweiz gemacht. Als er vor einigen Wochen
dem sächsischen Chef der Jungen Landsmannschaft Ostpreußen beistand,
der gegen die Titulierung "Neonazi" durch eine kleine Zeitschrift
klagte, verlor der Kläger erwartungsgemäß. Kuhn, der sich vor
Gericht selbst verteidigte, hatte im Vorfeld Einspruch gegen
die Klage mit dem Ziel ihrer Abweisung erhoben. Mit einem Hauch
von Sportpalast- Rede in der Stimme stellte er den Zeugen Suggestivfragen
und mahnte sie, sie sollten "sich mal ganz genau erinnern".
Mehr als die zur Debatte stehende Klage schien den Richter aber
Kuhns Auftreten, eine Mischung aus Schlichtheit und Anmaßung,
sowie ein Auszug aus dem Bundeszentralregister mit den Vorstrafen
Kuhns zu beeindrucken. Da findet sich neben räuberischer Erpressung,
Diebstahl und Betrug in zwei Fällen auch das Verwenden von verfassungswidrigen
Kennzeichen. Das ging alles noch, aber bei der Erwähnung des
"unerlaubten Besitzes von Betäubungsmitteln" bekam der deutsche
Junge doch rote Ohren. Aufgrund der Vorstrafen und der Ausführungen
Kuhns, zumal der "Angeklagte in der Szene bekannt ist", hielt
die Klageseite 50 Tagessätze à 50 Mark für angemessen. Dagegen
verlangte der Beklagte nochmals die "Einstellung des Verfahrens
und Freispruch nach Paragraph Weißichnich".
Schuldig und eine Freiheitsstrafe von drei Monaten, gab der
Richter bekannt. Diese werde auf zwei Jahre zur Bewährung ausgesetzt.
Dazu kommen 150 Arbeitsstunden und die Kosten des Verfahrens.
Vielleicht sei es ja möglich, hieß es in der Begründung, daß
der Angeklagte "auf den richtigen Weg gelangen" könnte. Auf
jeden Fall aber habe er wohl "wieder etwas gelernt". Kuhn legte
umgehend Rechtsmittel ein.
Anselm Kröger, Dresden
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