Jens Pühse (rechts) mit seinem Anwalt
Herzogenrath-Amelung vor dem Landgericht

 

 

 

Pühse vor Landgericht freigesprochen

ART Dresden

Der gelernte Molkereifachmann Jens Pühse ist Geschäftsführer des Deutschen Stimme Verlages und Bundesvorstandsmitglied der NPD. In erster Funktion wurde er im Februar vor der Staatsschutzkammer des Landgerichts in Dresden angeklagt. In vier Verhandlungstagen wurden die Vorwürfe, u.a. Volksverhetzung, Gewalt- und NS-Verherrlichung und Nutzung von Kennzeichen verbotener Organisationen, erörtert. Anfang März wurde Pühse in allen Anklagepunkten freigesprochen.

Auslöser der Anklage vor dem Landgericht ist eine Durchsuchung der Verlagsgebäude der Deutschen Stimme in Riesa im März 2003. Die Staatsanwaltschaft vermutete verschiedene CDs mit nationalsozialistischen Inhalten beim NPD-Verlag und stellte im Zuge der Razzia mehrere tausend Tonträger sicher. Gegen einen Teil dieser dort gefundenen CDs erhob die Staatsanwaltschaft Anklage. Es handelte sich um Tonträger von Feuerstoß ("Eiserne Jungs"), Alexander Gast ("Spirit of 88", Sänger von Spreegeschwader), Panzerfaust ("Herz des Reiches"), Stahlkappen ("Unter dem Krankenkreuz"), Sleipnir ("Das rechte Wort") und Cumulus ("Der Untermensch"), sowie einen Sampler mit dem Titel "Radio Germania". Pühse wurde vorgeworfen diese CDs vertrieben und einen Teil zuvor selbst produziert zu haben.

In der Verhandlung verwies Pühse mehrfach auf verschiedene Rechtsgutachten der Hamburger Anwältin und Begründerin des Deutschen Rechtbüros Isa Pahl und des Berliner Anwalts Wolfgang Nahrath. Beide "Szene"-Anwälte sind bekannt dafür, dass sie regelmäßig einschlägie Nazi-Musikproduktionen begutachten und dazu freimütig Gutachten erstellen, die deren rechtliche Belanglosigkeit bestätigen sollen. Pühse übernahm die Verantwortung für Herstellung und Vertrieb der beanstandeten Tonträger. Aufgrund der Gutachten betonte er im Prozess, er hätte geglaubt innerhalb der rechtlichen Bestimmungen zu handeln.

Der Anklage gelang es nicht die vorgebrachten Anschuldigungen ausreichend zu belegen. Nach Meinung des Gerichts lag entweder keine individuelle Verantwortung Pühses vor oder eine Strafbarkeit der CD-Inhalte war nicht gegeben. Infolgedessen sprach das Landgericht den Deutsche-Stimme Geschäftsfüher in allen Anklagepunkten frei. Die Staatsanwaltschaft hat gegen dieses Urteil vor dem Bundesgerichtshof Revison eingelegt.

 
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