| history:
mobi zum antifa-block, doku des aufruf
Foto: April 2000 autonome Gomondaidemo
Auch dieses Jahr wird wieder dem im April
1991 von Nazis Ermordeten Jorge Gomondai gedacht. Der "Gomondai-Gedenktag
2004 Vorbereitungskreis" um den
Ausländerrat Dresden ruft zu einer Andacht, einer Demonstration
und einer Kundgebung am Gedenkstein (Albertplatz) auf.
Wir finden es wichtig, einen eigenen Block für AntifaschistInnen
zu bilden, der gegen Nazis wie Rassismus klar Stellung bezieht.
Wir stellen dafür diesen zweiteiligen Aufruf zur Diskussion.
Aufruf zum Antifa-Block auf der Gomondai-Gedenkdemonstration
am Dienstag, 6. April 2004
Treff: 17.30 Uhr vor der Annenkirche,
Annenstraße
Aufruf part one
Gegen den lebensgefährlichen
Rassismus von Nazis, Bürgermob und Staat
gera:
4 jugendliche neonazis zwischen 14 und 19 stachen mit einem
messer auf den "russlanddeutschen" ein, traten
nach dem am boden liegenden und schlugen mit einem hammer
auf seinen kopf. von polizeilicher und medialer seite wurde
ein rassistischer background des mordes an oleg abgelehnt, antifaschistische
erklärungen des vorfalls als nestbeschmutzung diskriminiert,
antifa-protestkundgebungen kriminalisiert. in den darauffolgenden
wochen grölten wiederholt gruppen von bekannten,
organisierten neonazis in gera, jena und erfurt rassistische
parolen. kein problem mit neonazis??? genau.
genügt diese mainstream-ignoranz nicht, gibts
zusätzliche sicherheitsvorkehrungen, zb : rassistische
kontrollen, vor allem wegen verstössen gegen die
residenzpflicht, finden zunehmend an verkehrsknotenpunkten
wie öffentlichen plätzen und bahnhöfen statt
und führen teilweise zur sofortigen beendigung des
asylbewerbeverfahrens und damit zur abschiebung.
dieses 24-h- komplettangebot rassistischer asylpolitik bietet
für migrantinnen neben öffentlicher kontrolle
noch jenen ort, an dem sich keine öffentlichkeit
mehr für sie interessiert, den sicheren schutzraum eines
abschiebeknasts.
in berlin-köpenick gelang es den inhaftierten im vergangenen
jahr durch hungerstreiks und selbstverletzungen scheinbare selbstverständlichkeiten
wie hofgang und medizinischer versorgung in grösserem masse
zugestanden zu bekommen.
solch krasse mittel verwundern nicht, wenn die inhaftierten
von ihren haftbedingungen berichten: sie duerfen die stockwerke
nur 1mal am tag verlassen, rechtsanwaeltInnen koennen
sich die
meisten nicht leisten, 'sie wissen nicht wie lange sie sitzen
muessen.' die haftdauer wird immer wieder verlaengert, unerträglich,
denn Der Haftalltag in der Berliner Abschiebehaft ist
geprägt durch eine rigorose Einschränkung der
Bewegungs- und Entscheidungsfreiheit, es gibt keine Arbeits-
oder Beschäftigungsmöglichkeiten und lediglich
einmal am Tag eineinhalb Stunden Hofgang. Ohne nennenswerte
Privatsphäre vegetieren die Häftlinge in Gemeinschaftszellen
dahin; Haft und Abschiebung werden dazu noch in Rechnung gestellt.
Die Fenster der Zellen sind außen und größtenteils
nach wie vor auch innen vergittert. Immer wieder gibt
es Klagen über Willkür und Schikanen der bewachenden
Polizeibediensteten; nennen die Gefangenen die Polizeiangestellten
nicht "Meister" oder "Master" werden auch
die minimalsten Ansprüche verweigert.
Der Widerstand unter den Gefangenen kennt vielfältige
formen: während des Hungerstreiks forderten die Häftlinge
in einem Protestschreiben für die Öffentlichkeit
und die verantwortlichen staatlichen Stellen das Ende der
übermäßig langen Haftzeiten und einen ausreichenden
Zugang zu Informationen über ihr Verfahren. Die Behörden
bezeichneten die Hungerstreiks als "Verweigerung
der amtlich gelieferten Nahrung". Irgendwann gab es eine
andere, noch einschneidendere Form der individuellen Gegenwehr:
innerhalb von 2 monaten gab es 19 Fälle von Selbstverletzungen
und 26 Suizidversuche. Die Menschen fügten sich mit
Dosenblechen oder langwieriger mit stumpfen Gegenständen
zahlreiche Schnittverletzungen an diversen Körperteilen
zu. Die Selbsttötungen wurden häufig mit Bettzeug
oder anderen Stoffstücken versucht, in den Toilettenräumen
oder in den Kochnischen.
auch bei der konkreten abschiebung geben staatliche organe ihren
"rund-um-fürsorgeanspruch" nicht ab: 1999 ignorierten
die verantwortlichen bgsler die atemnot von amir ageeb,
der deshalb während des fluges, geknebelt mit einem
integralhelm angeschnallt, starb. gegen die 3 bgsler werden
nun in einem neuaufgerollten verfahren statt fahrlässiger
tötung wegen körperverletzung mit todesfolge
verhandelt.
2002 mobilisierten 1000 roma flüchtlinge aus ex-jugoslawien
nach essen, düsseldorf, hamburg, bremerhaven, berlin
um gegen die anstehende abschiebung zu protestieren, die
sie zu völlig ungesicherten zuständen in einer
von immer wieder aufkommenden kämpfen betroffenen region
zurückgebracht hätte.
Während die Berliner Senatssozialverwaltung am Donnerstag
abend einen Krisenstab einsetzte und den in Berlin ankommenden,
von sechs Protestwochen erschöpften Flüchtlingen
Betten, Unterkunft und medizinische Versorgung in drei
verschiedenen Berliner Flüchtlingsunterkünften anbot,
reagierte die Berliner Polizei auf ihre Weise: mehrere
Hundertschaften der Berliner Polizei überfielen in
Kampfuniformen und mit Hunden zwei der drei von der Senatssozialverwaltung
als Unterkunft zur Verfügung gestellten Wohnheime. Die
Wohnheime wurden von der Polizei umstellt, die Roma wurden abgeführt,
durchsucht, ihre Duldungsbescheinigungen einkassiert. Sie wurden
aufgefordert das Wohnheim nicht mehr zu betreten, Berlin
unverzüglich zu verlassen und sich an die Orte ihrer
Registrierung in NRW zu begeben. Begründung: Verstoß
gegen die auch für geduldete Flüchtlinge geltende
Residenzpflicht. Nach Auskunft der Pressestelle der Senatssozialverwaltung
war die Polizeiaktion weder von der Sozialverwaltung noch
der Innenverwaltung gedeckt. Berlins Polizeivizepräsident
habe aus eigenem Antrieb und gegen eine Weisung von Innenstaatssekretär
gehandelt, der zugesagt habe, die Roma zumindest bis Anfang
der nächster Woche in Berlin zu dulden und gegen sie keine
polizeilichen oder ausländerbehördlichen Maßnahmen
einzuleiten. Erst auf mehrfache Aufforderung des Innenstaatssekretärs
wurde die Polizeiaktion abgebrochen, die Roma erhielten
ihre Papiere zurück und durften wieder in die Unterkünfte.
weder bei den brutalen polizei/armee/spezialeinheiten
einsätze gegen roma in der slowakei in den letzten monaten,
der sich aktuell wieder verstärkenden krisensituation in
kosovo/serbien noch in gera lässt sich die brutale gewalt
rassistischen schemata von staatlicher und medialer seite oder
in nicht weniger spürbaren zivilgesellschaftlichen
übereinkunft rassistischer stereotype leugnen - am unwissen
kann es nicht liegen, wenn schon scheinbar symbolischen
formen, mit denen migrantinnen und antirassistische initiativen
versuchen, der existentiellen bedrohung ausdruck zu verleihen,
diskriminiert werden.
haut den rassistischen mob!
rassistische asylpolitik ist nur die institutionalisierte
konsequenz des mainstream rassismus.
kein mensch ist illegal!
steigende zahlen rassistisch motivierter übergriffe und
kein problem mit nazis? wer war es dann - der bürgermob?
kanak tv kicks ass!
up
Aufruf Part Two
Deutsch-europäische
Abschottungspolitik
Der Bezug von Seiten der Regierungsparteien als
auch der CDU/CSU auf die Terroranschläge in Madrid beeinflusst
zurzeit maßgeblich die Verhandlungen um die Klärung
der "Sicherheitsfragen" im neuen Zuwanderungsgesetz.
Schon in der Vergangenheit hat sich gezeigt, dass durch das
Heraufbeschwören eines Bedrohungspotentials durch Zuwanderer
mittels verschiedener Feindbilder (Terroristen, Rauschgifthändler,
und anderen Erscheinungsformen der "Organisierten Kriminalität")
gewichtige Entscheidungen im Asyl- und Ausländerrecht einem
Großteil der Bevölkerung schmackhaft gemacht werden
konnten. Derzeit hofft die CDU/CSU eine Regelung in das neue
Zuwanderungsgesetz einbringen zu können, mittels derer
zukünftig des Terrorismus verdächtigte MigrantInnen
ohne Beweise ausgewiesen werden können. Auch Schily will
die Ausweisung von möglichen "ausländischen Terroristen"
durch eine Verkürzung der gerichtlichen Verfahren erleichtern.
Nicht nur die (nach dem 11.9.2001) verabschiedeten Sicherheitspakete
zeigten, wie durch eine Stigmatisierung von bestimmten Bevölkerungsgruppen
als potentielle Kriminelle immer schärfere Gesetze zur
Kontrolle von Migrationsbewegungen in die EU und die BRD legitimiert
werden konnten. Dass MigrantInnen schon immer mit Misstrauen
betrachtet wurden, lässt sich anhand des 1953 errichteten
Ausländerzentralregisters (AZR) feststellen. Im AZR sind
eine Vielzahl von Daten der in Deutschland lebenden Zuwanderer
gespeichert. Die Daten reichen von Informationen über die
Asylantragsstellung, den Stand des jeweiligen Asylverfahrens
und Abschiebungsanordnungen bis hin zu Fingerabdrücken
und sogar der Wohnraumgröße. Zur Verfügung stehen
die Datensätze dem Bundesamt für Flucht und Migration,
den Ausländerbehörden und anderen, mit "ausländer-
und asylrechtlicher Bestimmungen" betraute, öffentlichen
Institutionen.
"Deutschland für Zuwanderer attraktiver
machen" heißt es im Bericht der Unabhängigen
Kommission "Zuwanderung". Allerdings nur für
MigrantInnen, aus denen die BRD einen ökonomischen Nutzen
ziehen kann. Gemeint sind Höchstqualifizierte für
Wissenschafts- und Hochtechnologieberufe. Die Bewerber sollen
nach einem Auswahlsystem (genannt "Punktesystem")
ausgewählt werden. Mittels dieses "Punktesystems"
soll die "Integrationsfähigkeit" der Bewerber
an Indikatoren wie Alter/ Qualifikation/ Sprache gemessen werden.
Selektion nach Verwertungsfaktoren für die Eigeninteressen
Deutschlands.
Dem weitaus größeren Teil von MigrantInnen wird im
vornherein ein sicherer Aufenthaltstitel abgesprochen. Dazu
zählen u.a. Menschen die vor nichtstaatlicher oder geschlechtsspezifischer
Verfolgung fliehen: während des Bosnienkrieges erfanden
die EU- Mitgliedsstaaten das Konzept des "vorübergehenden
Schutzes" um damit eine Alternative zur Asylgewährung
zu schaffen. Dieser Aufenthaltsstatus bedeutet ständige
Unsicherheit des Aufenthaltes da er jederzeit nach eigenem Ermessen
des Aufnahmelandes widerrufen werden kann. Die Intention der
EU- Regierungen war es, durch die Installation eines "zeitweiligen
Schutzes" (der allg. auf 3 Jahre begrenzt ist) einer Immigration
auf Dauer entgegenwirken zu können, ohne dabei der Flüchtlingsfeindlichkeit
bezichtigt zu werden. Flüchtlinge die unter den Bedingungen
des "zeitweiligen Schutzes" aufgenommen werden dürfen
sich keine eigene Existenz im Aufnahmeland aufbauen. Da sie
demzufolge auch nicht arbeiten dürfen, aber trotzdem essen
müssen wurde das "Asylbewerberleistungsgesetz"
zur Abschreckung von Flüchtlingen eingeführt. Der
notwendige Bedarf an sämtlichen lebensnotwendigen Versorgungen
wird ihnen in Form von Sachleistungen (die unter dem Existenzminimum
liegen) gewährt. Ist die Gewährung dieser Sachleistungen
nicht möglich werden Wertgutscheine vergeben, die allerdings
nur in speziellen, überteuerten Läden eingelöst
werden können, und zwar jenseits deutscher Konsumenten
die es ja stören könnte. Zukünftig soll das "Asylbewerberleistungsgesetz"
weiter ausgedehnt werden. Von dieser dreijährigen massiven
Absenkung der lebensnotwendigen Versorgung werden auch Flüchtlinge
betroffen sein, die aus völkerrechtlichen, humanitären
oder politischen Gründen ein Aufenthaltsrechts nach §
25 Abs. 4 und 5 (Aufenthaltsgenehmigung) in Anspruch nehmen
konnten, für die allerdings eine Ausreise nicht möglich
ist.
Bezüglich des Asylverfahrengesetzes wird es im neuen Zuwanderungsgesetz
zu einer Straffung und Beschleunigung der Asylverfahren für
verfahrensbedingte Aufenthalte kommen. Im Asylverfahrengesetz
wird konkret die enorme Senkung sowohl der Zahl der anerkannten
Asylanträge als auch der AsylbewerberInnen vollzogen.
Die meisten Flüchtlinge lernen bei ihrer Einreise den im
AsylVfG festgelegten Paragraphen der Einreiseverweigerung kennen.
Einreise wird denjenigen verweigert die über einen "sicheren
Drittstaat" oder aus einem vermeintlich sicheren Herkunftsland
nach Deutschland gelangen. Für Flüchtlinge die per
Flugzeug oder ohne gültigen Pass einreisen, wird das Asylverfahren
gleich komplett vor Ort (d.h. auf dem Flughafengelände)
geführt. Die Unterbringung erfolgt in, einem dem Flughafen
inbegriffenen Internierungslager, natürlich ohne Rechtsbeistand
und Dolmetscher. Danach werden alle Flüchtlinge erkennungsdienstlich
behandelt. Die ED-Daten werden im Schengener Informationssystem
(SIS) gespeichert und sind somit europaweit verfügbar.
Als nächster Schritt des Verfahrens werden die Flüchtlinge
in eine Aufnahmeeinrichtung gebracht in der sie sich während
des Asylverfahrens aufhalten müssen. Der Ort oder das Land
des Aufenthaltes dürfen nicht von dem Flüchtling selbst
bestimmt werden. Der gesamte Aufenthalt unterliegt der "Residenzpflicht",
d.h. sie dürfen sich nur innerhalb des Bezirks einer Ausländerbehörde
bewegen indem ihre Aufnahmeeinrichtung liegt.
Um aber jenen Fluchtbewegungen in Richtung EU und BRD präventiv
entgegenwirken zu können, entstand das Konzept der Eindämmung
der Fluchtbewegungen aus den jeweiligen Herkunftsländern.
Der Abschnitt des Fluchtweges in Richtung EU erfolgt durch
die Errichtung von Auffanglagern, welche sich, wie z.B. im Kosovo-Krieg,
in einer vermeintlich sicheren Nachbarregion zum Krisengebiet
befinden.
Zur effektiveren Umsetzung der Abschottungspolitik wurde zudem
in den letzten Jahren die östliche Grenze Deutschlands
mittels modernster Abwehr- und Aufklärungstechnik nahezu
militärisch aufgerüstet. Durch das Fehlen einer kritischen
Betrachtung (nicht nur in den Grenzstädten) konnte der
BGS seine Präsenz ausweiten und mit Info-Bussen über
"Grenzkriminalität" informieren. Ein enormer
Teil der illegalisierten Flüchtlinge wird unter Mithilfe
der grenznah lebenden Bevölkerung "aufgespürt".
Um einen schnellen Informationsaustausch zwischen BGS und Bürgern
zu ermöglichen wurden Bürgertelefone installiert,
über welche "verdächtige Personen" gemeldet
werden können. Doch nicht nur die Aufrüstung der Grenzen,
sondern auch die Unmöglichkeit für Flüchtlinge
bei Stellung eines Asylantrages einer ständigen behördlichen
Kontrolle durch Lokalisierung, Identifizierung und Registrierung,
die nur darauf ausgelegt ist ihre Anträge abzulehnen und
die AntragsstellerInnen auszuweisen, zu umgehen hat dazu geführt,
dass sich die "illegale" Einreise als einzige Möglichkeit
herausstellte um überhaupt noch irgendwie in die BRD zu
gelangen. Dieser Status der Illegalisierung beinhaltet Unsicherheit,
Entrechtung und Schutzlosigkeit gegenüber Behörden,
Arbeitgebern und Vermietern. Jeder soziale Kontakt könnte
zu einer Entdeckung und folglich zu Abschiebehaft oder sofortiger
Abschiebung führen.
Gegen Rassismus und
Nazi-/Bürgermobs!
kanak tv kicks ass!
Auf zum Antifa-Block
auf der Gomondai-Gedenkdemo am Dienstag, 6. April 2004
Treff: 17.30 vor der Annenkirche, Annenstr. |